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Wartung von Lüftungsanlagen Pflicht?

Siegfried Brandl
Siegfried Brandl
2025-08-05 20:05:59
Anzahl der Antworten : 13
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Die Aufgabe von Lüftungs- und Klimaanlagen besteht vorrangig darin, belastete oder verbrauchte Luft aus dem Raum abzuführen und durch frische Außenluft zu ersetzen. Durch falsch eingestellte, betriebene oder ungenügend gewartete Lüftungs- oder Klimaanlagen können Beschwerden bei den Mitarbeitern auftreten. Grundlage für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von RLT-Anlagen ist § 4 Absätze 2 und 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Nummer 3.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.6 "Lüftung". Unter dem Punkt 6.6 Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung ist dort folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat bereits vor dem Errichten oder Anmieten der Arbeitsstätte zu überprüfen, ob die Forderungen nach Punkt 4 sowie den Punkten 6.3 bis 6.5 eingehalten werden können. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV ist zu überprüfen, ob die RLT-Anlage wirksam ist und die obigen Anforderungen erfüllt sind. Dabei sind Prüf- und Wartungsintervalle festzulegen, die Herstellerangaben sind zu berücksichtigen. Entsprechend § 4 Abs. 3 ArbStättV sind RLT-Anlagen nach den in Absatz 1 festgelegten Intervallen sachgerecht zu warten. Die Wartungsintervalle sind so festzulegen, dass die technischen, hygienischen und raumlufttechnischen Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage während der gesamten Betriebszeit gewährleistet werden.
Hellmut Baumann
Hellmut Baumann
2025-08-05 16:38:02
Anzahl der Antworten : 17
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Seit Mitte 1998 ist die Hygienewartung von RLT-Anlagen durch die VDI 6022 Teil 1, für Büros und Versammlungsstätten und seit Ende 2002 durch Teil 3 für den Produktionsbereich, verbindlich geregelt. Sie stellt für diese Bereiche den Stand der Technik dar. Um den hygienisch einwandfreien Zustand der Anlage, über den gesamten Zeitraum des Betriebs, beweisen zu können, muss dieser dokumentiert werden. Auch hierzu ist der Betreiber verpflichtet. Die rechtliche Verbindlichkeit der VDI 6022 ergibt sich aus §3 und §4 des Arbeitsschutzgesetzes von 1996. Hier steht: 1.) Das der Arbeitgeber verpflichtet ist, alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleisten, und 2.) Der Arbeitgeber hat bei den Maßnahmen den Stand der Technik im Bereich der Hygiene zu berücksichtigen. Dieses bedeutet, dass der Betreiber seit Einführung der VDI 6022 zu einigen Änderungen im Bereich der Wartung und Instandsetzung von RLT-Anlagen verpflichtet wird. Weiterhin muss bei Anlagen mit Befeuchtung alle 2 Jahre und bei Anlagen ohne Befeuchtung alle 3 Jahre eine Hygieneinspektion durchgeführt und dokumentiert werden.
Wulf Beer
Wulf Beer
2025-08-05 16:19:35
Anzahl der Antworten : 12
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Arbeitgeber sind aufgrund von Arbeitsschutzrecht und vom Arbeitsstättenrecht in der Pflicht, gesundes Raumklima zur Verfügung zu stellen. Die erforderliche Hygieneinspektion erfolgt dabei nach der VDI Richtlinie 6022, Blatt 1 – im Intervall von zwei Jahren bei Anlagen mit und alle drei Jahre bei Klimaanlagen ohne Luftbefeuchter. Anlagen mit erdverlegten Komponenten sind ebenfalls alle zwei Jahre prüfpflichtig. Die VDI 6022 regelt die Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen. Bei einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht kann es zu Ausfallzeiten von Mitarbeitern und Mängel an Produkten kommen. Die VDI-Richtlinie 6022 ist der Stand der Technik für den sicheren Betrieb von Klima- und Lüftungsanlagen festgelegt. Sie regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen und ist anerkannte Regel der Technik. Nur geschultes Personal ist berechtigt, die Hygieneinspektion nach VDI 6022 durchzuführen. Mit den Hygieneinspektionen an Lüftungs- und Klimaanlagen sichern Sie im Arbeitsbereich den gesunden Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter und sorgen für gelebten Arbeitsschutz. In der Produktion – zum Beispiel von Lebensmitteln – stellen Sie die Weichen für gute Raumluftqualität und damit für den Produktschutz. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, beispielweise durch Bakterien, Hefen und Schimmelpilze, lassen sich so vermeiden. Eine regelmäßige Kontrolle und Bewertung der Raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022 Blatt 1 sowie VDI 6022 Blatt 1.1 gewährleistet die einwandfreie, hygienische Raumluftqualität der Zuluft. Die Gesellschaften der Eurofins Umwelt unterstützen Sie mit Hygieneprüfungen und Hygienekonzepten sowohl beim Arbeits- als auch beim Produktschutz.