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Wie ist in Deutschland der Immissionsschutz geregelt?

Lisa Kopp
Lisa Kopp
2025-08-05 15:38:03
Anzahl der Antworten : 16
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In Deutschland ist der Immissionsschutz durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz sind viele Anlagen, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, genehmigungsbedürftig. Die Zuständigkeiten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und die Überwachung verteilen sich in Hessen je nach Art der Anlage auf die Regierungspräsidien oder die Immissionsschutzbehörden bei den Kreisausschüssen der Landkreise bzw. den Magistraten der Städte. Im Rahmen der Überwachungsverfahren nach § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) prüfen und überwachen die Behörden die Einhaltung der anlagenbezogenen Betreiberpflichten, die Einrichtung einer umweltschutzsichernden Betriebsorganisation und die Gebiete Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit, Abfallvermeidung und -verwertung sowie den Schutz vor elektromagnetischen Feldern. Die Durchführung der Genehmigungsverfahren durch das entsprechende Immissionsschutzdezernat liefert gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Hessen. Die Zuständigkeitsverordnung findet sich im Downloadbereich. Ziel ist es, einen störungsfreien und gesetzeskonformen Anlagenbetrieb zum Schutz von Mensch und Umwelt sicherzustellen.
Gertrude Moll
Gertrude Moll
2025-08-05 11:30:00
Anzahl der Antworten : 15
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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen enthalten Regelungen zur Luftreinhaltung, zur Lärmbekämpfung und zum Schutz vor weiteren Umweltauswirkungen, die von gewerblichen Anlagen oder Fahrzeugen ausgehen. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes hat der Bund die Befugnis, Regelungen zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung sowie zum Schutz vor weiteren Umweltauswirkungen, die von gewerblichen Anlagen oder Fahrzeugen ausgehen, zu treffen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen des Bundes enthalten insbesondere Regelungen zum Schutz vor Umwelteinwirkungen durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Die Bundesländer sind von einer eigenen Gesetzgebung innerhalb der Zuständigkeit des Bundes ausgeschlossen. Sie sind allerdings für die Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständig und verantworten daher etwa die Überwachung und Genehmigung von Anlagen. Das Landes-Immissionsschutzgesetz enthält insbesondere Anforderungen an das Verhalten von Personen, durch das schädliche Umwelteinwirkungen verursacht werden können. Als Grundregel enthält dieses Gesetz das Gebot der Rücksichtnahme, wonach sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Erster Ansprechpartner für anlagenbezogene Umwelteinwirkungen sind die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und Kreisfreien Städte. In einzelnen Fällen können auch die oberen Umweltschutzbehörden der Bezirksregierungen zuständig sein. Zuständig in Problemfällen verhaltensbezogener Umwelteinwirkungen ist das örtliche Ordnungsamt der jeweiligen Stadt.
Nikolaus Krauß
Nikolaus Krauß
2025-08-05 10:25:50
Anzahl der Antworten : 15
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Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) und zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz trat am 15.03.1974 in Kraft. Die Fundstelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist BGBl. I S. 1274. Der Abkürzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist BImSchG.