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Warum darf der Rasenmäher nicht in die Garage stellen?

Siegrid Bernhardt
Siegrid Bernhardt
2025-06-24 06:05:36
Anzahl der Antworten: 8
Denn auch wenn es viele tun, kann das zu einer hohen Strafe führen. Die Garagenverordnung, die in Deutschland Anwendung findet, legt unter anderem den Zweck einer Garage fest. Demnach dürfen nur das Fahrzeug und alle mit diesem in Verbindung stehenden Gegenstände hier gelagert werden. Dazu zählen Ersatzreifen und Wagenheber, aber auch Frostschutzmittel und Öl. Alles andere hat in der Garage nichts zu suchen. Dazu gehören Rasenmäher, aber auch der Grill und das notwendige Zubehör. So schreibt die Garagenordnung vor, dass ohne große Aufräumarbeiten das Fahrzeug darin Platz finden muss. Eine beruhigende Nachricht gibt es dennoch: Die Ordnungsämter sehen die Kontrolle von Garagen nicht als sehr wichtig an.
Hella Walter
Hella Walter
2025-06-24 03:06:20
Anzahl der Antworten: 5
In Niedersachsen und Bremen dürfen Garagen nur für Autos und Zubehör genutzt werden. Laut Garagenverordnung ist es verboten, Dinge wie Rasenmäher, Grills oder Möbel in der Garage zu lagern. Die Garagenverordnung in Niedersachsen und Bremen erlaubt es nur, Fahrzeuge und deren Zubehör in Garagen unterzubringen. Ein Rasenmäher oder Gartengeräte gehören jedoch nicht dazu. Sicherheit geht vor Besondere Vorsicht gilt bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Gasflaschen oder brennbaren Materialien. Diese dürfen nicht in Garagen aufbewahrt werden, da sie eine hohe Brandgefahr darstellen.
Lore Marquardt
Lore Marquardt
2025-06-24 01:27:21
Anzahl der Antworten: 6
Rasenmäher, verschiedene Gartengeräte können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind. Handwerkzeug, Autopflegeprodukte, sonstige Reinigungsmittel können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind. Regale und Schränke zur Aufbewahrung von Kleinteilen und Zubehör, wenn der Stellplatz des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird. Erlaubte Gegenstände sind Fahrräder, Roller und andere Fortbewegungsmittel. Lebensmittel sollten wegen häufig bestehenden Temperatur-/und Feuchtigkeits-schwankungen möglichst nicht in Garagen gelagert werden. Möbel/Textilien/Elektronische Geräte könnten in Garagen Feuchtigkeitsschäden erleiden und/oder Schimmel ausbilden, da Garagen oft schlecht isoliert sind und zu Feuchtigkeit neigen. Garagen und Carports sind häufig unmittelbar an das Wohnhaus gebaut. Daher ist darauf zu achten, die Garage gut zu belüften, um eine Ansammlung von Abgasen und Feuchtigkeit zu vermeiden. Weiterhin sollte eine Garage aufgeräumt sein, um Stolperfallen zu verhindern und in Notfällen freien Zugang zum Fahrzeug zu haben. Eine Garage kann und darf nicht ohne Blick in die jeweiligen Landesvorschriften in ein Hobby-/oder Werkstattraum oder zusätzlichen Wohnraum umgewandelt werden. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Willi Stadler
Willi Stadler
2025-06-24 00:24:43
Anzahl der Antworten: 3
Neben Kraftfahrzeugen dürfen in der Garage grundsätzlich nur Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Nicht jedoch Dinge, die das Einparken eines Fahrzeugs erschweren oder gar unmöglich machen. Dazu gehören Rasenmäher, größere Möbel, Grills und dergleichen. Durch eine so genannte zweckentfremdete Nutzung fällt ein baurechtlich notwendiger PKW-Stellplatz weg. Damit wären die Vorgaben der Landesbauordnung nicht mehr erfüllt. Konkret: Durch eine zweckentfremdete Nutzung gibt es u.U. ein brandschutzrechtliches Problem. Grundsätzlich sollen aber eben auch keine großen Brandlasten neben Autos gelagert werden, z.B. alte Matratzen, Sperrmüll, Unmengen an Papiermüll usw. Wir dulden i.d.R. vorrübergehende Lagernutzungen, die aber nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden, wenn der Eigentümer z.B. kein Auto besitzt.