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Warum darf der Rasenmäher nicht in die Garage stellen?

Walburga Heuer
Walburga Heuer
2025-08-12 05:01:07
Anzahl der Antworten : 13
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Sie bunkern den Rasenmäher in der Garage? Eigentlich ist das nicht erlaubt. Es dürfen nur solche Dinge in einer Garage aufbewahrt werden, die sich auch auf das Fahrzeug beziehen. Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen ihrem Zweck nicht entfremdet werden. Die Zweckentfremdung einer Garage kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dann riskieren Sie im Zweifelsfall ein Bußgeld von mehreren hundert Euro. Es dürfen nur solche Dinge in einer Garage aufbewahrt werden, die sich auch auf das Fahrzeug beziehen. Aus diesem Grund sind auch andere Gegenstände in der Garage nicht erlaubt, wie Gasgrills, Gasflaschen sowie gefährliche, explosive und brennbare Stoffe. Die Nutzung der Garage als Büro, Gästezimmer, Partyraum oder Werkstatt ist laut ADAC ebenfalls nicht gestattet, da diese nicht der Zweckbestimmung der Garage entsprechen – zumindest, wenn dieser Zustand dauerhaft vorliegt. Entscheidend sei demnach, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten für das Auto genutzt werden kann.
Pierre Mack
Pierre Mack
2025-07-31 23:43:13
Anzahl der Antworten : 23
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Rasenmäher, Gartengeräte, Sportausrüstungen - all dies ist laut Bauordnungen in Garagen verboten. Die deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden penibel zwischen Garagen und Lagerräumen. Wenn demnach Möbel in der Garage stehen, wird sie zum Lagerraum. Dadurch wird juristisch gesehen die Nutzung geändert, was ohne Genehmigung nicht zulässig ist, also verboten. Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für Autofahrer übernehmen muss. Ein Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar, denn tatsächlich herrscht in vielen Städten Parkplatznot. Die Hessische Bauordnung, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör wie Reifen und Wagenheber vorgesehen seien. Etwas anderes dürfe dort nicht stehen. Dies gelte grundsätzlich auch in allen anderen Bundesländern, bestätigt Baufachanwalt Wolfgang Baur. Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine "Kraftfahrzeug-Garage", das heißt im Klartext, rein darf nur, was knattert und stinkt. Alles andere sind entsprechend dieser Paragrafen keine Kfz und dürfen deshalb auch nicht in Garagen abgestellt werden.
Eleonore Fleischer
Eleonore Fleischer
2025-07-23 21:03:24
Anzahl der Antworten : 20
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Garagen seien nämlich nicht als Aufenthaltsräume geeignet und die Nutzung als solche sei untersagt. Die Garage muss nutzbar sein. Wenn sie so zugemüllt ist, dass gar kein Auto mehr rein- oder rauskommt, geht das nicht. Eine Pflicht zur Nutzung der Garage besteht jedoch nicht. Man muss also seine Garage nicht als Stellplatz für Auto, Motorrad & Co. nutzen. Wichtig aber ist, dass die Garage nicht zweckentfremdet wird.
Marietta Schlegel
Marietta Schlegel
2025-07-20 08:19:49
Anzahl der Antworten : 15
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Garagen haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt. Tabu ist aus Sicherheitsgründen auch das Lagern von einem Gasgrill, von Gasflaschen sowie von gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffen. Auch das Einrichten einer Hobbywerkstatt in der Garage kann – je nach Umfang – eine unzulässige Nutzung sein, selbst wenn man nur an seinem Auto schraubt. Die Garage dürfen nicht dauerhaft als Werkstatt genutzt werden. Garagen dürfen nicht dauerhaft als Werkstatt genutzt werden. Zum Büro, Gästezimmer, Partyraum oder zur Abstellkammer dürfen Garagen nicht umfunktioniert werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Zweckentfremdung dauerhaft vorliegt. Zweckentfremdung der Garage kann für Mieter zur Kündigung führen. Der Vermieter kann die Art der Nutzung der Garage zusätzlich im Mietvertrag vorschreiben. Bei erheblichen Verstößen gegen die vorgegebene Garagennutzung droht Mietern im schlimmsten Fall aber die Kündigung der gesamten Wohnung. Auch der Umbau der Garage zur Hobby- oder Bastelwerkstatt oder gar zur Schlafgelegenheit ist mietrechtlich nicht erlaubt. Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Katrin Heller
Katrin Heller
2025-07-13 05:27:22
Anzahl der Antworten : 14
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Andere Gegenstände wie Rasenmäher, Skiausrüstung oder Möbel darfst du allerdings nicht in der Garage lagern. Dies gilt als Zweckentfremdung und kann zu Geldbußen führen. Was du rechtlich nicht lagern darfst, ist schnell erklärt: Alles, was nicht erlaubt ist. Also nichts von all dem, was bis dato nicht explizit geschrieben wurde. Keine Skiausrüstung, keine Gartengeräte, keine Loungemöbel, keine Grills. Ganz besonders keine Gasflaschen! Die mangelnde Luftzirkulation kann zu Kondenswasser und Schimmelbildung führen, während starke Temperaturschwankungen die gelagerten Gegenstände beschädigen können. Darüber hinaus bieten Garagen keinen ausreichenden Schutz vor Diebstahl und sind anfällig für Ungeziefer.
Margit Naumann
Margit Naumann
2025-07-01 21:53:50
Anzahl der Antworten : 11
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Garagen sowie Stellplätze haben eine klare Zweckbestimmung, sie dienen als Unterstand für Kraftfahrzeuge, in der Regel Autos. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf tatsächlich nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt. Dinge, die nichts mit dem Kfz zu tun haben, dürfen nicht dauerhaft in der Garage gelagert werden. Ebenso darf sie nicht als Büro, Partyraum, Gästezimmer oder eben als Abstellkammer umfunktioniert werden. Ein Rasenmäher fällt hier unter die Kategorie von Dingen, die nichts mit dem Kfz zu tun haben und somit nicht in der Garage gelagert werden darf. Auch ein Gasgrill, Gasflaschen sowie jegliche gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffe dürfen nicht abgestellt werden. Wer gegen die Vorgaben aus der Garagenverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Siegrid Bernhardt
Siegrid Bernhardt
2025-06-24 06:05:36
Anzahl der Antworten : 13
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Denn auch wenn es viele tun, kann das zu einer hohen Strafe führen. Die Garagenverordnung, die in Deutschland Anwendung findet, legt unter anderem den Zweck einer Garage fest. Demnach dürfen nur das Fahrzeug und alle mit diesem in Verbindung stehenden Gegenstände hier gelagert werden. Dazu zählen Ersatzreifen und Wagenheber, aber auch Frostschutzmittel und Öl. Alles andere hat in der Garage nichts zu suchen. Dazu gehören Rasenmäher, aber auch der Grill und das notwendige Zubehör. So schreibt die Garagenordnung vor, dass ohne große Aufräumarbeiten das Fahrzeug darin Platz finden muss. Eine beruhigende Nachricht gibt es dennoch: Die Ordnungsämter sehen die Kontrolle von Garagen nicht als sehr wichtig an.
Hella Walter
Hella Walter
2025-06-24 03:06:20
Anzahl der Antworten : 10
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In Niedersachsen und Bremen dürfen Garagen nur für Autos und Zubehör genutzt werden. Laut Garagenverordnung ist es verboten, Dinge wie Rasenmäher, Grills oder Möbel in der Garage zu lagern. Die Garagenverordnung in Niedersachsen und Bremen erlaubt es nur, Fahrzeuge und deren Zubehör in Garagen unterzubringen. Ein Rasenmäher oder Gartengeräte gehören jedoch nicht dazu. Sicherheit geht vor Besondere Vorsicht gilt bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Gasflaschen oder brennbaren Materialien. Diese dürfen nicht in Garagen aufbewahrt werden, da sie eine hohe Brandgefahr darstellen.
Lore Marquardt
Lore Marquardt
2025-06-24 01:27:21
Anzahl der Antworten : 13
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Rasenmäher, verschiedene Gartengeräte können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind. Handwerkzeug, Autopflegeprodukte, sonstige Reinigungsmittel können dort gelagert werden, wenn sie sicher verschlossen und vor Hitze geschützt sind. Regale und Schränke zur Aufbewahrung von Kleinteilen und Zubehör, wenn der Stellplatz des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird. Erlaubte Gegenstände sind Fahrräder, Roller und andere Fortbewegungsmittel. Lebensmittel sollten wegen häufig bestehenden Temperatur-/und Feuchtigkeits-schwankungen möglichst nicht in Garagen gelagert werden. Möbel/Textilien/Elektronische Geräte könnten in Garagen Feuchtigkeitsschäden erleiden und/oder Schimmel ausbilden, da Garagen oft schlecht isoliert sind und zu Feuchtigkeit neigen. Garagen und Carports sind häufig unmittelbar an das Wohnhaus gebaut. Daher ist darauf zu achten, die Garage gut zu belüften, um eine Ansammlung von Abgasen und Feuchtigkeit zu vermeiden. Weiterhin sollte eine Garage aufgeräumt sein, um Stolperfallen zu verhindern und in Notfällen freien Zugang zum Fahrzeug zu haben. Eine Garage kann und darf nicht ohne Blick in die jeweiligen Landesvorschriften in ein Hobby-/oder Werkstattraum oder zusätzlichen Wohnraum umgewandelt werden. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Willi Stadler
Willi Stadler
2025-06-24 00:24:43
Anzahl der Antworten : 11
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Neben Kraftfahrzeugen dürfen in der Garage grundsätzlich nur Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Nicht jedoch Dinge, die das Einparken eines Fahrzeugs erschweren oder gar unmöglich machen. Dazu gehören Rasenmäher, größere Möbel, Grills und dergleichen. Durch eine so genannte zweckentfremdete Nutzung fällt ein baurechtlich notwendiger PKW-Stellplatz weg. Damit wären die Vorgaben der Landesbauordnung nicht mehr erfüllt. Konkret: Durch eine zweckentfremdete Nutzung gibt es u.U. ein brandschutzrechtliches Problem. Grundsätzlich sollen aber eben auch keine großen Brandlasten neben Autos gelagert werden, z.B. alte Matratzen, Sperrmüll, Unmengen an Papiermüll usw. Wir dulden i.d.R. vorrübergehende Lagernutzungen, die aber nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden, wenn der Eigentümer z.B. kein Auto besitzt.