Was darf ich als Nicht-Elektriker machen?

Antje Niemann
2025-06-06 00:25:52
Anzahl der Antworten: 3
Im privat genutzten Bereich sollten sich elektrotechnische Laien bei einer Elektrofachkraft informieren, ob sie bestimmte vorbereitende Arbeiten durchführen dürfen. Das können z.B. vorbereitende Tätigkeiten zur Schaffung eines Kabel- oder Leitungswegs sein. Die Elektrofachkraft könnte Hinweise/Empfehlungen zur Installationszone an Wänden geben (Höhe, Bereich und mögliche Zonen mit vorhandener Leitung) sowie die maximale Schlitztiefe für nicht tragende Wände empfehlen. Jede Person darf nicht ortsfeste Betriebsmittel über Steckdosen an das Stromversorgungsnetz anschließen. Hierbei hat der Nutzer (Person) die vom Hersteller gemachten Hinweise (Betriebsanleitung) zu beachten.

Heinz-Joachim Schweizer
2025-06-06 00:20:20
Anzahl der Antworten: 2
Andererseits gibt es Arbeiten an der Elektrik, die auch Laien selbst erledigen können.
Dazu zählt beispielsweise, Leuchtmittel auszuwechseln.
Die R+V-Versicherung rät, vorher die Sicherung im jeweiligen Zimmer auszuschalten.
Auch Lampen dürfen eigens auf-, ab- oder umgehängt werden.
Das Anschließen sollten Sie allerdings Profis überlassen.
Zudem sind sogenannte Zuarbeiten für die Elektroinstallation möglich, wie Kabel in Leerrohre einziehen oder Unterputzdosen setzen.
Allerdings sollten Sie sich auch hier mit einem Fachbetrieb abstimmen.
Und: Ist eine Sicherung im Sicherungskasten herausgeflogen, dürfen Sie den Sicherungs- beziehungsweise Fehlerstromschutz-Schalter, kurz: FI-Schalter, wieder einschalten.
Elektrische Arbeiten am Sicherungskasten sind allerdings tabu.

Dana Schulte
2025-06-05 23:17:55
Anzahl der Antworten: 3
Kaum einer wird beim Entfernen der Deckenlampen in der alten Wohnung bzw. beim Anschließen der Lampen in der neuen Wohnung einen Elektriker beauftragen. Es gibt keine Instanz, die überwacht, wer die Arbeiten durchführt und es droht Ihnen auch kein Bußgeld. Wichtig ist, dass Sie bei der Lampeninstallation, dem Austausch von Steckern usw. die Sicherheitsvorschriften beachten und sich nach den Hersteller-Empfehlungen richten. Schalten Sie auf jeden Fall die Sicherung des zugehörigen Wohnungsbereichs aus und ziehen Sie die Netzstecker. Beim Auslösen der Sicherung können Sie die Sicherung selbst wieder einschalten. Achtung: Wenn die Sicherung danach erneut ausgelöst wird, dann weist das darauf hin, dass immer noch ein Fehler besteht. In dem Fall sollten Sie besser einen Fachmann hinzuziehen, um den Stromkreis prüfen zu lassen. Bei Arbeiten an Leitungen, Schaltern oder Steckdosen muss der Vermieter darüber informiert werden.

Tamara Hartmann
2025-06-05 21:57:31
Anzahl der Antworten: 2
Generell dürfen elektrotechnische Laien nur elektrische Betriebsmittel bedienen oder öffnen, wenn diese per Hand zu öffnen sind. Der Zugang zu elektrischen Betriebsmitteln ist so nach DIN VDE 0105-100 zu gestalten, dass eine Gefährdung durch einen elektrischen Schlag ausgeschlossen ist. Zu dem Problem: Schaltschränke und Verteilungen im Allgemeinen gelten als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte, wenn der Zugang nur mittels Werkzeug oder einem Schaltschrank-Schlüssel erfolgt. Solche abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten dürfen nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen und Elektrofachkräften betreten oder im Inneren bedient werden. D.h. Mitarbeiter, die Aufgaben in speziellen elektrischen Bereichen ausführen, sollten zu elektrotechnisch unterwiesene Personen unterwiesen und beauftragt werden. Die Unterweisung sollte entsprechend des Schemas Betriebsanweisung erfolgen. Um die Tätigkeiten für elektrotechnische Laien zu vereinfachen, könnte der Schaltschrank mit Sichtfenster zum Ablesen versehen werden. Der Austausch von Datenträgern hat entsprechend der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Diese Regelung muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Organisationspflicht und -verantwortung treffen.
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