Welche Elektroarbeiten darf ich legal selbst durchführen?

Regina Böhme
2025-06-05 21:37:48
Anzahl der Antworten: 2
Im privat genutzten Bereich sollten sich elektrotechnische Laien bei einer Elektrofachkraft informieren, ob sie bestimmte vorbereitende Arbeiten durchführen dürfen. Das können z.B. vorbereitende Tätigkeiten zur Schaffung eines Kabel- oder Leitungswegs sein. Die Elektrofachkraft könnte Hinweise/Empfehlungen zur Installationszone an Wänden geben (Höhe, Bereich und mögliche Zonen mit vorhandener Leitung) sowie die maximale Schlitztiefe für nicht tragende Wände empfehlen. Jede Person darf nicht ortsfeste Betriebsmittel über Steckdosen an das Stromversorgungsnetz anschließen. Hierbei hat der Nutzer die vom Hersteller gemachten Hinweise zu beachten.

Luzie Hirsch
2025-06-05 21:24:47
Anzahl der Antworten: 2
Andererseits gibt es Arbeiten an der Elektrik, die auch Laien selbst erledigen können. Dazu zählt beispielsweise, Leuchtmittel auszuwechseln. Die R+V-Versicherung rät, vorher die Sicherung im jeweiligen Zimmer auszuschalten. Auch Lampen dürfen eigens auf-, ab- oder umgehängt werden. Zudem sind sogenannte Zuarbeiten für die Elektroinstallation möglich, wie Kabel in Leerrohre einziehen oder Unterputzdosen setzen. Allerdings sollten Sie sich auch hier mit einem Fachbetrieb abstimmen. Ist eine Sicherung im Sicherungskasten herausgeflogen, dürfen Sie den Sicherungs- beziehungsweise Fehlerstromschutz-Schalter, kurz: FI-Schalter, wieder einschalten.

Dorothee Harms
2025-06-05 20:17:15
Anzahl der Antworten: 4
Sie dürfen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung keinerlei Installationsarbeiten an der Elektrik selbst ausführen, d.h.: keine Lampen selbst anschließen, keine Steckdosen oder Schalter austauschen/entfernen, keinen Elektroherd oder sonstige Geräte mit Festanschluss anschließen. Es gibt keine Instanz, die überwacht, wer die Arbeiten durchführt und es droht Ihnen auch kein Bußgeld. Wichtig ist, dass Sie bei der Lampeninstallation, dem Austausch von Steckern usw. die Sicherheitsvorschriften beachten und sich nach den Hersteller-Empfehlungen richten. Schalten Sie auf jeden Fall die Sicherung des zugehörigen Wohnungsbereichs aus und ziehen Sie die Netzstecker. Beim Anschluss von Lampen oder Herd sind natürlich keine Zustimmungen vom Vermieter erforderlich.

Alwine Schwab
2025-06-05 20:01:33
Anzahl der Antworten: 4
Welche Elektroarbeiten man am Haus selber übernehmen kann.
Was man noch in jedem Fall problemlos selbst ausführen kann, aber auch, an welche Arbeiten man sich auf eigenes Risiko noch rantrauen kann, wenn man weiß wie, und entsprechend sorgsam arbeitet.
Das heißt: Nur ein in der Handwerksrolle eingetragener Meister mit Elektrobetrieb darf Arbeiten an einer Elektroinstallation vornehmen.
Denn Elektroarbeiten gehören zu den gefahrenbewehrten Arbeiten und unterliegen dem Meisterzwang.
Die Einschränkungen gehen sogar soweit, dass für das Aufhängen einer Deckenlampe ein Elektriker gerufen werden müsste.
Ist dies nicht der Fall, so erlischt jeglicher Versicherungsschutz und der Eigentümer der Immobilie ist voll haftbar.
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