Ist ein Pool in der Hausratversicherung mitversichert?

Dorothee Harms
2025-06-14 21:31:38
Anzahl der Antworten: 4
Ob der Pool über die Wohngebäudeversicherung geschützt ist, hängt von der Art des Pools und der Frage, wo sich der Pool befindet, ab.
Für einen Pool im Garten gelten abweichende Vorgaben.
Ob er über die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung geschützt ist, hängt von der Konstruktion ab.
Wurde der Pool in das Erdreich versenkt und befindet sich mindestens zur Hälfte unterhalb der Erdoberfläche, fällt er unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung.
Anders verhält es sich, wenn der Pool komplett oberirdisch aufgestellt oder weniger als zur Hälfte im Erdreich versenkt ist.
In diesem Fall zählt er zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.
Über die Außenversicherung der Hausratversicherung kann der Eigentümer den notwendigen Schutz beantragen.

Natalia Glaser
2025-06-04 23:41:28
Anzahl der Antworten: 3
Fest verbaute Pools können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Als fest verbaut gilt der Pool, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet. Dann kann er optional über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden und ist so gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel geschützt - genauso wie das Haus auch. Frei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken werden hingegen dem Hausrat zugerechnet und sind dann im Rahmen der Außenversicherung vorübergehend über die Hausratpolice geschützt.
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