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Ist ein Pool in der Hausratversicherung mitversichert?

Natalia Glaser
Natalia Glaser
2025-06-04 23:41:28
Anzahl der Antworten: 3
Fest verbaute Pools können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Als fest verbaut gilt der Pool, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet. Dann kann er optional über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden und ist so gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel geschützt - genauso wie das Haus auch. Frei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken werden hingegen dem Hausrat zugerechnet und sind dann im Rahmen der Außenversicherung vorübergehend über die Hausratpolice geschützt.