Welche Anforderungen muss ein Ruheraum mindestens erfüllen?

Sandra Hinz
2025-08-11 05:05:57
Anzahl der Antworten
: 12
Pausen- und Bereitschaftsräume sind für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen.
Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten.
Als separate Räume sind sie zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.
Ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte vorhanden sind oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.
Ein Bereitschaftsraum muss immer dann zur Verfügung stehen, wenn während der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunterbrechungen auftreten.
Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein.
Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.

Hans-Werner Kirchner
2025-07-29 23:12:55
Anzahl der Antworten
: 11
Ein Ruheraum muss gemäß der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bestimmte Anforderungen erfüllen. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen, und die Privatsphäre ist bei der Nutzung zu gewährleisten. Die Einrichtungen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein. Die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11 der ASR A4.2 gelten auch für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden.
Ein Ruheraum kann beispielsweise auch eine Behandlungsliege umfassen, wenn diese den oben genannten Anforderungen entspricht, insbesondere hinsichtlich der Privatsphäre und der jederzeitigen Nutzbarkeit.