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Ab welcher Pooltiefe benötige ich einen Bademeister?

Rosa Krieger
Rosa Krieger
2025-07-28 17:07:35
Anzahl der Antworten : 14
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Für einen privaten Pool braucht man keinen Bademeister. Nie. Bademeister sind Festangestellte, welche in öffentlichen Bädern für Sicherheit sorgen. Im privaten Bereich wird das nicht verlangt. Egal wie tief oder groß der Pool ist. Fazit: Poolbesitzer brauchen keinen Bademeister, müssen aber stets für Sicherheit im und am Wasser sorgen. Bei Verstößen kann man als Poolbesitzer auch haftbar gemacht werden.
Margarita Ziegler
Margarita Ziegler
2025-07-28 16:59:42
Anzahl der Antworten : 6
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Für einen privaten Pool braucht man keinen Bademeister. Nie. Bademeister sind Festangestellte, welche in öffentlichen Bädern für Sicherheit sorgen. Im privaten Bereich wird das nicht verlangt. Egal wie tief oder groß der Pool ist. Es ist jederzeit eine ständige, aktive und wachsame Beaufsichtigung schwacher Schwimmer und Nichtschwimmer durch eine sachkundige erwachsene Aufsichtsperson erforderlich. Bestimmen Sie immer eine sachkundige erwachsene Person die das Becken überwacht, wenn es benutzt wird.
Antje Bischoff
Antje Bischoff
2025-07-28 15:38:07
Anzahl der Antworten : 7
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Eine sachkundige Überwachung durch eine Badaufsicht empfiehlt sich insbesondere, wenn die Benützung gegen Gebühr erfolgt und / oder die Bäderanlage ein grosses Gefährdungspotenzial birgt. Ob eine Badeanlage durch einen oder gar mehrere Badmeisterinnen oder Badmeister überwacht werden muss, kann nicht generell gesagt werden. Der Betreiber muss u.a. sicherstellen, dass der Badebetrieb durch ausgewiesene Fachleute überwacht und geordnet wird. Die im Einzelfall zu treffenden Sicherheitsvorkehren sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Grösse und Beschaffenheit der Badeanlage, Anzahl Benutzerinnen und Benutzer sowie deren Schwimmkompetenzen usw. Der Entscheid liegt letztlich bei der Betreiberin oder dem Betreiber. Dadurch kann nicht nur das Risiko eines Unfalls, sondern auch das Haftungsrisiko der Betreiberin oder des Betreibers reduziert werden. Die Betreiberin muss u. a. sicherstellen, dass der Badebetrieb durch ausgewiesene Fachleute überwacht und geordnet wird. Als Badeplätze konzipierte Seezugänge erfordern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Sind bei einer solchen Anlage Spielgeräte, Sprunganlagen, Flosse usw. vorhanden, können diese für ungeübte Benutzerinnen und Benutzer erhebliche Gefahren bergen. Damit werden in der Regel Gefahren geschaffen, denen gemäss Einschätzung der BFU nur mit einer Badaufsicht wirksam begegnet werden kann.