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Wie tief darf ein Teich ohne Genehmigung sein?

Fritz Harms
Fritz Harms
2025-06-20 09:10:26
Anzahl der Antworten: 4
Bei einem Gartenteich handelt es sich nämlich um eine bauliche Anlage. Ab welcher Größe Sie aber eine Genehmigung einholen müssen, kommt auf Ihren Wohnort an. Beispielsweise in Hessen ist die maximal erlaubte Tiefe zudem begrenzt auf 1,5 Meter. In den meisten Bundesländern ist aber ein Teich mit bis zu 100 Kubikmeter Fassungsvermögen genehmigungsfrei. Während es teilweise auf die Größe der Wasseroberfläche ankommt, bestimmen manche Bundesländer die Genehmigungspflicht anhand des Wasservolumens. Kleinere Teiche im eigenen Garten sind aber in der Regel nicht genehmigungspflichtig.
Diethard Büttner
Diethard Büttner
2025-06-10 03:35:45
Anzahl der Antworten: 6
Ist der Teich tiefer als 30cm -und das wird ja wohl immer der Fall sein- so ergibt sich aus der Pflicht zur Verkehrssicherung, dass Kinder den Teich nicht erreichen können oder der Teich durch einen lückenlosen Zaun gesichert werden muss. Teiche und offene Wasserflächen ziehen Kinder magisch an, Kleinkinder können schon in ganz flachen Teichen ertrinken. Passiert ein Unglück, so ist immer der Teichbesitzer haftbar. Auch die Wassertiefe des Gartenteich kann dabei eine Rolle spielen, vor allem wenn man damit bis in den Grundwasserbereich vordringt.
Winfried Esser
Winfried Esser
2025-06-03 18:12:11
Anzahl der Antworten: 4
In den meisten Bundesländern ist eine Genehmigung ab einem Teichvolumen von 100 Kubikmetern oder einer Teichtiefe von mehr als zwei Metern erforderlich. Die im Handel angebotenen Fertigteiche sowie kleine Folienteiche sind also im Allgemeinen nicht genehmigungspflichtig. Eine einheitliche bundesweite Regelung gibt es beim Thema Teichbau jedoch nicht. Teichbauer sind daher gut beraten, sich vor dem ersten Spatenstich bei ihrer Gemeinde über die regionale Gesetzesgrundlage zu informieren. Auskunft gibt die zuständige Baubehörde.
Isabella Keil
Isabella Keil
2025-05-25 18:15:08
Anzahl der Antworten: 8
In den meisten Bundesländern sind erst Teiche ab einem Volumen von 100 Kubikmetern oder einer Tiefe von mehr als zwei Metern genehmigungspflichtig. Generell lässt sich sagen, dass eine Baugenehmigung meist ab einem Fassungsvermögen von 100 Kubikmetern erforderlich ist. Abhängig vom Einzelfall können sich weitere Anforderungen oder Genehmigungspflichten aus anderen Gesetzen ergeben. Bevor Sie Ihren Teich planen, sollten Sie sich bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, ob eine Genehmigung für Ihr Bauvorhaben erforderlich ist und welche sonstigen Regelungen, auch aus dem Nachbarrecht, zu beachten sind. Wenn man schuldhaft Verkehrssicherungspflichten verletzt, kann man für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich sein. Ein Gartenteich stellt, insbesondere für Kinder, eine Gefahrenquelle dar. Um dieser Verkehrssicherungspflicht bei einem Teich auf einem Privatgrundstück nachzukommen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass das Grundstück vollkommen eingefriedet und abgeschlossen ist. Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen können erforderlich sein, wenn dem Grundstückseigentümer bekannt ist oder bekannt sein muss, dass Kinder sein Grundstück, befugt oder unbefugt, zum Spielen nutzen und die Gefahr besteht, dass sie, insbesondere als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit, Schaden erleiden können.
Pierre Mack
Pierre Mack
2025-05-22 03:37:08
Anzahl der Antworten: 8
Von Wasserbecken, die inklusive einer 1m hohen Ummauerung ausgeführt werden, geht eine „Wirkung wie von Gebäuden“ aus, sodass diese bauliche Anlage dann Abstandsflächen auslöst und 3m Abstand zur Nachbargrenze einhalten muss. Bei einer Beckentiefe von mehr als 1,5m benötige ich zudem eine nachweis-berechtigte Person, die mir die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt. Demnach brauche ich keine Baugenehmigung unter anderem für Wasserbecken bis 100 m³ Rauminhalt und 2m Tiefe. Wird das Wasserbecken mit einer 1m hohen Umwehrung ausgeführt, muss das Wasserbecken 3m Abstand von benachbarten Grenzen einhalten. Grundsätzlich kann man von keiner Beeinträchtigung des Nachbarfriedens ausgehen, wenn von den benachbarten Grenzen 3m Abstand gehalten wird.
Ayse Zimmermann
Ayse Zimmermann
2025-05-09 06:59:02
Anzahl der Antworten: 7
Keine Gedanken musst Du Dir machen, wenn der Gartenteich ein Wasservolumen von weniger als 7.000 Litern aufweisen soll. In diesem Fall ist die Errichtung nämlich in jedem Fall ohne Genehmigung erlaubt. Komplizierter wird es erst dann, wenn Du mehr Wasservolumen eingeplant hast. In diesem Fall ist es unbedingt notwendig, dass Du Dir zuerst mit dem örtlichen Bauordnungsamt in Verbindung setzt, bevor Du mit den Arbeiten beginnst.