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Ist ein Schwimmteich im Garten genehmigungspflichtig?

Julia Nagel
Julia Nagel
2025-05-22 17:38:53
Anzahl der Antworten: 7
Abhängig vom jeweiligen Bundesland sind die Vorgaben bezüglich einer Baugenehmigung unterschiedlich. Es bedarf daher immer der Prüfung des Einzelfalls, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt. Ab einem geplanten Volumen von über 100 cbm, was etwa 100 bis 120 qm Grundfläche entspricht, ist also von einer Genehmigungspflicht auszugehen. Meist sind Teiche bis zu einem Wasservolumen von 100 cbm genehmigungsfrei. Unabhängig von der Teichgröße ist auch eine Genehmigung einzuholen, wenn sich das Objekt im baurechtlichen Außenbereich befindet. Dies ist- vereinfacht gesagt- die freie Landschaft außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Des Weiteren lösen auch die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet, geschützten Landschaftsbestandteil oder Naturschutzgebiet eine Genehmigungspflicht aus.
Hans Georg Kraus
Hans Georg Kraus
2025-05-09 05:43:18
Anzahl der Antworten: 3
Schwimmteiche sind ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig. Ab welcher Größe ein Bauantrag gestellt werden muss, das kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Meist gilt ein Teich ab einem Wasservolumen von 100 m³ als genehmigungspflichtig. Liegt das Grundstück, auf dem der Teich angelegt werden soll, am Ortsrand, also baurechtlich im Außenbereich, so ist ein Bauantrag auch bei Teichen mit einem kleineren Wasservolumen einzureichen.
Berthold Haag
Berthold Haag
2025-05-09 04:35:16
Anzahl der Antworten: 3
Abhängig vom jeweiligen Bundesland sind die Vorgaben bezüglich einer Baugenehmigung unterschiedlich. Es bedarf daher immer der Prüfung des Einzelfalls, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt. Ab einem geplanten Volumen von über 100 cbm, was etwa 100 bis 120 qm Grundfläche entspricht, ist also von einer Genehmigungspflicht auszugehen. Meist sind Teiche bis zu einem Wasservolumen von 100 cbm genehmigungsfrei. Unabhängig von der Teichgröße ist auch eine Genehmigung einzuholen, wenn sich das Objekt im baurechtlichen Außenbereich befindet. Dies ist- vereinfacht gesagt- die freie Landschaft außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Des Weiteren lösen auch die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet, geschützten Landschaftsbestandteil oder Naturschutzgebiet eine Genehmigungspflicht aus.
Liane Haas
Liane Haas
2025-05-09 04:27:12
Anzahl der Antworten: 5
Ein Gartenteich kann nicht immer ohne Genehmigung angelegt werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück liegt. In den meisten Landesbauordnungen ist geregelt, dass eine Genehmigung ab einem bestimmten maximalen Teich-Volumen oder ab einer bestimmten Tiefe erforderlich ist. Generell lässt sich sagen, dass eine Baugenehmigung meist ab einem Fassungsvermögen von 100 Kubikmetern erforderlich ist. In den meisten Bundesländern sind erst Teiche ab einem Volumen von 100 Kubikmetern oder einer Tiefe von mehr als zwei Metern genehmigungspflichtig. Abhängig vom Einzelfall können sich weitere Anforderungen oder Genehmigungspflichten aus anderen Gesetzen ergeben. Bevor Sie Ihren Teich planen, sollten Sie sich bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, ob eine Genehmigung für Ihr Bauvorhaben erforderlich ist und welche sonstigen Regelungen, auch aus dem Nachbarrecht, zu beachten sind.
Hans-Günther Metzger
Hans-Günther Metzger
2025-05-09 03:26:59
Anzahl der Antworten: 3
Kleiner Teich einfach so Je nach Größe und Tiefe des geplanten Teiches brauchen Sie unter Umständen eine Baugenehmigung. Bei einem Gartenteich handelt es sich nämlich um eine bauliche Anlage. Ab welcher Größe Sie aber eine Genehmigung einholen müssen, kommt auf Ihren Wohnort an. Die Bundesländer haben dazu jeweils unterschiedliche Regelungen in ihren Landesbauordnungen getroffen. Kleinere Teiche im eigenen Garten sind aber in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Während es teilweise auf die Größe der Wasseroberfläche ankommt, bestimmen manche Bundesländer die Genehmigungspflicht anhand des Wasservolumens. Beispielsweise in Hessen ist die maximal erlaubte Tiefe zudem begrenzt auf 1,5 Meter. In den meisten Bundesländern ist aber ein Teich mit bis zu 100 Kubikmeter Fassungsvermögen genehmigungsfrei. Aber auch der Bebauungsplan kann eine Rolle spielen. Soll Ihr Teich also etwas größer ausfallen, werden Sie um einen Besuch beim örtlichen Bauamt kaum umhinkommen. Wollen Sie hingegen einen Schwimmteich anlegen, werden Sie wahrscheinlich um eine Baugenehmigung nicht herumkommen. Dieser braucht aufgrund der Regenerationszone deutlich mehr Platz als ein künstliches Schwimmbecken mit Filteranlagen und überschreitet damit regelmäßig genehmigungsfreie Anlagen.
Hagen Baumgartner
Hagen Baumgartner
2025-05-09 03:24:21
Anzahl der Antworten: 2
So ist zum Beispiel in Bayern der Bau eines Schwimmteiches in der Regel genehmigungsfrei, in Baden-Würtemberg ab einem Volumen von 100 m³ aber durch die Baubehörde genehmigungspflichtig. In Östereich, gelten allgemein Schwimmteiche ab einer Oberfläche von 35 m² oder ab einer Wassertiefe von mehr als 1,50 m als genehmigungspflichtig. In der Schweiz sind alle Teiche ab einer Wassertiefe von 1,20 m ausnahmslos, genehmigungspflichtig. Das heißt, das ein Bau von einem Schwimmteich in aller Regel von den Baubehörden genehmigt werden muss. Dazu gehört eine detaillierte Planung, mit allen relevanten Punkten, wie Grundstücksgrenzen und Grenzabstände, Hanglagen und dazu notwendige Sicherungsbauweisen, Nachbarschaftsrecht usw.
Antje Rose
Antje Rose
2025-05-09 01:18:06
Anzahl der Antworten: 5
Schwimmteiche sind ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig. Ab welcher Größe ein Bauantrag gestellt werden muss, das kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Meist gilt ein Teich ab einem Wasservolumen von 100 m³ als genehmigungspflichtig. Liegt das Grundstück, auf dem der Teich angelegt werden soll, am Ortsrand, also baurechtlich im Außenbereich, so ist ein Bauantrag auch bei Teichen mit einem kleineren Wasservolumen einzureichen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise muss ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 3 m eingehalten werden.
Felicitas Hagen
Felicitas Hagen
2025-05-09 00:27:23
Anzahl der Antworten: 4
Bewilligungsfrei sind Schwimmteiche oder Naturpools, die mit einer Folie abgedichtet sind. Sollte aber eine betonierte Platte und/oder umgebende Mauern von mehr als 50 % vorhanden sein, ist es rechtlich so zu behandeln, wie die Vorschriften für Schwimmbecken. Sie sehen ein maximales Inhaltsvolumen von 60 m³ vor. Der Abstand zum Nachbarn muss mindestens drei Meter sein. Weiters darf das Becken maximal 1,5 Meter aus dem Boden ragen. Dann ist es bewilligungsfrei. Die drei Meter sind von der Wasserflächen gemessen, und nicht von der Beckenaußenkante. Der Filter gilt leider auch als Wasserfläche, und muss deshalb auch die drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Im Kleingarten gibt es meist eigene Regelungen: Deshalb musst du dich an den dort Zuständigen richten. Vorwiegend gilt hier ein Abstand von zwei Metern von der Grundstücksgrenze. Im Grünland ist momentan die gültige Praxis, dass Schwimmteiche und Naturpools, wo kein Betonbecken gebaut wird, erlaubt sind. Sie gelten in Wien als gärtnerische Ausgestaltung. Bewilligungs-, anzeige- und meldefrei ist die Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m², die Auf- oder Herstellung von sonstigen Wasserbecken und-Behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50m³, Schwimmbeckenabdeckungen mit einer Höhe von nicht mehr als 1,5 Metern und Brunnen. Schwimm- und Wasserbecken bis zu einer durchschnittlichen Tiefe von 1,8 Metern und einer Wasserfläche bis 50 m² sind geringfügige Bauvorhaben und deshalb meldepflichtig. Weiters ist ein Abstand von 3m zum Nachbarn einzuhalten. Zur Regelung im Grünland: Hier sind nur Teiche ohne Becken erlaubt. Eine Meldung ist immer zwingend notwendig.