Wie weit muss ein Schwimmbecken vom Nachbargrundstück entfernt sein?

Hinrich Reinhardt
2025-04-29 21:23:19
Anzahl der Antworten: 2
Sie müssen mit dem Schwimmbad lediglich den nachbarrechtlichen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Gebäude sind überdachte bauliche Anlagen, die vom Menschen betreten werden können und geeignet sind, Menschen, Tieren oder Sachen Schutz zu bieten. Abstandsflächen nach § 6 BauO müssen aber lediglich von Gebäuden eingehalten werden - nicht von sonstigen baulichen Anlagen. Ihr Schwimmbecken ist nach § 65 Abs.1 Ziff. 30 BauO NW genehmigungsfrei. Einen Grenzabstand müssen Sie mit dem Schwimmbecken auch nicht einhalten, da es sich dabei nicht um ein Gebäude, sondern eine bauliche Anlage handelt.