Ist ein Aufstellpool genehmigungspflichtig?
Svetlana Kolb
2025-08-15 13:50:24
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: 16
Das gilt übrigens nicht für mobile Aufstellpools, die in der Regel genehmigungsfrei sind.
Für deinen Gartenpool brauchst du in vielen Fällen keine Genehmigung.
Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet.
Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei.
Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab.
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.
Du solltest den Bebauungsplan deiner Gemeinde beachten.
Es kann sein, dass er Vorgaben für private Schwimmbecken enthält.
Ein Tipp: Suche in den Bauordnungen nicht nach „Swimmingpool“, sondern nach „Schwimmbecken“ und „Baurecht“.
Den Bebauungsplan kannst du bei der Gemeinde einsehen, oft findest du sie online.
Am besten setzt du dich frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung.
Denn selbst wenn du keine Baugenehmigung brauchst, musst du das Bauamt über dein Vorhaben informieren.
Das machst du mit einer sogenannten Baumeldung.
Sie enthält unter anderem den Bauplan für dein Schwimmbecken.
Das gilt übrigens nicht für mobile Aufstellpools, die in der Regel genehmigungsfrei sind.
Brunhild Völker
2025-08-03 04:20:06
Anzahl der Antworten
: 13
Aufstellpools können einfach selbst auf- und abgebaut werden und brauchen deshalb keine Baugenehmigung. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Größe ab und unterscheidet sich je nach Bundesland. In Bayern ist ab einer Teich- oder Poolgröße von 100 m² eine Baugenehmigung erforderlich. Außen-Pools unter 50 m² benötigen in Bayern grundsätzlich keine Baugenehmigung.
Gisela Hirsch
2025-08-03 02:44:11
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: 22
In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig.
Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge.
Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land.
Meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern.
Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich.
In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen.
Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden.
Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen.
Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Sollten Sie jedoch bei einer genehmigungspflichtigen Swimmingpool-Größe ohne eine Bewilligung anfangen zu bauen, kann dies bei einer Kontrolle teuer zu stehen kommen.
Denn ohne Genehmigung können die Arbeiten unterbrochen und die Anlage sogar abgerissen werden.