Ist ein Pool im Garten genehmigungspflichtig?

Max Altmann
2025-05-16 01:18:19
Anzahl der Antworten: 9
Ganz konkret hängt die Frage nach der Genehmigung von der Größe des Swimming Pools ab. Mit anderen Worten: Wer sich lediglich ein kleines Planschbecken im Garten aufstellt und es mit Wasser befüllt, braucht dafür selbstverständlich keine Genehmigung einer Behörde. Doch bei größeren Kalibern - insbesondere bei Einbaubecken - sieht das schon ganz anders aus.
Grundlegende Regeln sind in den Bauordnungen der 16 Bundesländer aufgeführt. In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt. Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu. In der NRW-Bauordnung steht, dass Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern „verfahrensfrei“ sind und somit keiner Genehmigung bedürfen.
Tatsächlich können die Regeln nämlich von Ort zu Ort variieren, weshalb es sich anbietet, mit der örtlichen Baugemeinde zu kommunizieren. Grundsätzlich sind Swimming Pools von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe aber in den meisten Fällen genehmigungsfrei.
Zwingend benötigt wird eine Baugenehmigung, wenn der Swimming Pool größer als 100 Kubikmeter sein soll. Als „Außenbereich“ wird dabei allerdings nicht etwa der Garten definiert, sondern nach Angaben der Stadt Hagen (NRW) fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören darunter.

Mario Stadler
2025-05-11 01:52:08
Anzahl der Antworten: 8
Für deinen Gartenpool brauchst du in vielen Fällen keine Genehmigung.
Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet.
Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei.
Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe.
Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab.
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.
Indoor-Pools sind genehmigungspflichtig.
Und: Wenn du einen überdachten Pool im Garten haben möchtest, brauchst du für das Dach eine Baugenehmigung.
Das gilt übrigens nicht für mobile Aufstellpools, die in der Regel genehmigungsfrei sind.

Annelies Jahn
2025-04-27 18:40:48
Anzahl der Antworten: 5
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Das gilt jedoch generell nur für Grundstücke innerhalb von Gemeinden – und kann von Ort zu Ort variieren, weil jede Gemeinde eigene Verordnungen hierzu erlassen kann.
Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei.
Benötigt wird eine Baugenehmigung meist, wenn der Swimmingpool größer als 100 Kubikmeter sein soll, wenn er im Innenbereich gebaut oder überdacht wird.
Auch wenn keine Baugenehmigung benötigt wird, sollte der Baubeginn und das Ende der Bauarbeiten der örtlichen Behörde gemeldet werden.
Es empfiehlt sich auch, mit der Gemeindebehörde vor Baubeginn zu kommunizieren, um zu erfahren, welche Auflagen für den Poolbau bestehen und welche einzelnen Regeln in der Gemeinde bestehen.
Zuständig ist das örtliche Bauamt.
An das Amt sollte man sich wenden, bevor die Bauarbeiten für den eigenen Pool beginnen, um später keine böse Überraschung zu erleben.
Auch wenn keine Baugenehmigung benötigt wird, empfiehlt sich ein frühzeitiger Austausch mit der Behörde.

Waltraud Winkler
2025-04-27 17:58:39
Anzahl der Antworten: 6
Für jedes Bauvorhaben wird immer das Landesbaurecht des jeweiligen Bundeslandes geltend gemacht. Also egal ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, die Größe eines eigenen Swimming-Pools muss immer der Musterbauordnung folgen. So dürfen in Deutschland Schwimmbecken mit einer maximalen Größe von 100 Kubikmetern im eigenen Garten genehmigungsfrei errichtet werden. Dennoch heißt das nicht, dass einfach so drauf los gebaut werden darf. Auch wenn der Pool im eigenen Garten deutlich kleiner sein sollte, als 100 Kubikmeter, muss eine Baumeldung beim entsprechenden Bauamt eingereicht werden. Wenn der Pool aber die vorgegebenen Maße übertrifft oder eine Bedachung angebaut werden soll, ist eine Baugenehmigung vonnöten. Denn für alle Gebäude, und dazu würde ein überdachter Pool definitiv zählen, gelten strenge Vorschriften.

Fridolin Heß
2025-04-27 17:53:04
Anzahl der Antworten: 4
Für deinen Gartenpool brauchst du in vielen Fällen keine Genehmigung.
Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet.
Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei.
Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab.
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.
Du solltest den Bebauungsplan deiner Gemeinde beachten.
Es kann sein, dass er Vorgaben für private Schwimmbecken enthält.
Ein Tipp: Suche in den Bauordnungen nicht nach „Swimmingpool“, sondern nach „Schwimmbecken“ und „Baurecht“.
Den Bebauungsplan kannst du bei der Gemeinde einsehen, oft findest du sie online.
Indoor-Pools sind genehmigungspflichtig.
Und: Wenn du einen überdachten Pool im Garten haben möchtest, brauchst du für das Dach eine Baugenehmigung.
Better zwei indianer sind besser als einer głupi človIch werde Ihnen den korrigierten Text zusenden.
Für deinen Gartenpool brauchst du in vielen Fällen keine Genehmigung.
Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet.
Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei.
Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab.
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.
Du solltest den Bebauungsplan deiner Gemeinde beachten.
Es kann sein, dass er Vorgaben für private Schwimmbecken enthält.
Ein Tipp: Suche in den Bauordnungen nicht nach „Swimmingpool“, sondern nach „Schwimmbecken“ und „Baurecht“.
Den Bebauungsplan kannst du bei der Gemeinde einsehen, oft findest du sie online.
Indoor-Pools sind genehmigungspflichtig.
Und: Wenn du einen überdachten Pool im Garten haben möchtest, brauchst du für das Dach eine Baugenehmigung.
Das gilt übrigens nicht für mobile Aufstellpools, die in der Regel genehmigungsfrei sind.

Halil Ehlers
2025-04-27 17:21:45
Anzahl der Antworten: 8
Grundsätzlich sind Projekte bis 100 Kubikmeter Wasserinhalt gemäß der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung genehmigungsfrei. Da kommunale Sonderregelungen in Form von Satzungen bestehen können, ist eine vorherige Nachfrage beim örtlichen Bauamt empfehlenswert. Verpflichtend ist das Einreichen einer sogenannten Baumeldung und Baufertigmeldung beim Bauamt in Form von Fotos vom Garten und einer Zeichnung vom Standort des Pools. Oft erhält man dann Hinweise zur Wasser- und Erdentsorgung sowie andere Hilfestellungen. Wer einen Pool im eigenen Garten nutzen möchte, sollte sich im Vorfeld beim örtlichen Bauamt über die Bau-Regelungen informieren. Auch die Sicherungspflicht des Pools nach der Errichtung muss berücksichtigt werden.

Walther Seifert
2025-04-27 15:02:20
Anzahl der Antworten: 7
Prinzipiell darf jeder einen Pool in seinem Garten aufstellen. Die meisten handelsüblichen Becken sind klein genug, um genehmigungsfrei aufgebaut zu werden.
Denn auf sogenannten bauplanungsrechtlichen Innenbereichen gelten sie als Nebenanlage zum Wohngebäude.
Wenn diese durch den Bebauungsplan nicht ausdrücklich verboten sind, können Sie einen Pool bauen.
Ab welcher Größe ein Pool genehmigungspflichtig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Daher sollten Sie sich schon vor dem Bau Ihres Pools über die geltenden Bestimmungen Ihres Wohnorts erkundigen.
In den meisten Bundesländern ist ein Pool im Garten erst ab einer Füllmenge von 100 Kubikmetern genehmigungspflichtig.
Überschreitet Ihr Badetraum die Höchstmaße Ihres Wohnorts, benötigen Sie eine Genehmigung.
Sonst drohen Bußgelder und der Rückbau des Pools.

Silvio Otto
2025-04-27 14:23:46
Anzahl der Antworten: 4
In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig. Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge. Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land. Meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern. Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich. In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen. Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden. Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen. Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren.