Wie tief darf man privat einen Pool bauen?

Brunhild Völker
2025-05-23 13:13:40
Anzahl der Antworten: 3
Grundlegende Regelungen dazu finden sich in den Bauordnungen der 16 Bundesländer.
In den meisten Fällen gilt: Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt.
Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern.
Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei.
Benötigt wird eine Baugenehmigung meist, wenn der Swimmingpool größer als 100 Kubikmeter sein soll, wenn er im Innenbereich gebaut oder überdacht wird.
Falls aufgrund der Größe des Pools keine Baugenehmigung für den Swimmingpool benötigt wird, gibt es dennoch einige Auflagen für den Bau.
Diese sogenannten Grenzabstände variieren je nach Bundesland.
In Nordrhein-Westfalen muss der Mindestabstand etwa 50 Zentimeter zum benachbarten Grundstück betragen.
In Niedersachsen gelten die Grenzabstände nur für aufgestellte bauliche Anlagen – also eben nicht für im Boden eingelassene Schwimmbecken.
Bei Aufstellpools wird aber in einigen Ländern ein Abstand von zwei bis drei Metern zum Nachbargrundstück verlangt.
Wer keine Baugenehmigung benötigt, sollte dennoch die entsprechenden Klauseln aus dem vor Ort einschlägigen Bebauungsplan beachten, der womöglich spezielle Vorschriften hierzu enthält.

Nathalie Busse
2025-05-12 01:14:53
Anzahl der Antworten: 6
In NRW kann dafür eine Genehmigung nötig sein, wenn es um einen Swimming Pool im Garten geht.
Es kommt auf die Größe an.
Mit anderen Worten: Wer sich lediglich ein kleines Planschbecken im Garten aufstellt und es mit Wasser befüllt, braucht dafür selbstverständlich keine Genehmigung einer Behörde.
Doch bei größeren Kalibern - insbesondere bei Einbaubecken - sieht das schon ganz anders aus.
Grundlegende Regeln sind in den Bauordnungen der 16 Bundesländer aufgeführt.
In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt.
Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu.
In der NRW-Bauordnung steht, dass Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern „verfahrensfrei“ sind und somit keiner Genehmigung bedürfen.
Beispiel: In NRW wäre es prinzipiell also erlaubt, ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern zu bauen.
Tatsächlich können die Regeln nämlich von Ort zu Ort variieren, weshalb es sich anbietet, mit der örtlichen Baugemeinde zu kommunizieren.
Grundsätzlich sind Swimming Pools von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe aber in den meisten Fällen genehmigungsfrei.
Eine Ausnahme stellen Bauvorhaben im Außenbereich dar, dort ist dann eine Genehmigung nötig.
Als „Außenbereich“ wird dabei allerdings nicht etwa der Garten definiert, sondern nach Angaben der Stadt Hagen (NRW) fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören darunter.
Wer also sehr ländlich wohnt, sollte sich hinsichtlich der Genehmigungspflicht bestenfalls beraten lassen.

Karl-Otto Arnold
2025-05-08 02:44:53
Anzahl der Antworten: 1
Wägt man Kosten und Nutzen ab, hat sich in der Praxis im privaten Bereich eine Wassertiefe von 1,35 – 1,40 m als ausreichend zum Schwimmen und als die optimale Tiefe im Hinblick auf die Bau- und Betriebskosten herausgestellt. Größere Wassertiefen erhöhen die Bau- und Unterhaltungskosten, geringere Wassertiefen eignen sich dagegen lediglich zum Planschen oder für Wassergymnastik. In öffentlichen Schwimmbädern bildet die Wassertiefe von 1,35 m übrigens die Grenze zwischen einem Nichtschwimmer- und einem Schwimmerbecken. Selbstverständlich handelt es sich bei den obigen Angaben um Richtwerte, die individuell nach den Wünschen der Pool-Bauherren angepasst werden können.

Galina Born
2025-04-27 12:06:08
Anzahl der Antworten: 2
Jedes private Schwimmbecken, welches in den Boden eingelassen ist oder auch frei aufgestellt ist und nicht mindestens eine unübersteigbare Außenwandhöhe von 110 cm hat, muss durch mindestens eine Schutzeinrichtung abgesichert sein. Als Schutzeinrichtung gilt: Abgeschlossene Umzäunung, Sicherheitsabdeckung, Überdachung bzw. Schiebehalle, Nachrüstsatz für Hochbeckenleitern. Sicherer Zugang zum Schwimmbecken gilt für Pools ab Beckenhöhe 85 cm.