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Was ist ein Frauenruheraum?

Eckhardt Franz
Eckhardt Franz
2025-07-30 06:14:34
Anzahl der Antworten : 14
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Die Forderung zur Einrichtung von Ruheräumen ergibt sich aus Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. Dort steht u. a.: "Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen." Somit greift die Regelung erst, wenn schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt werden. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, diese Vorschrift schon beim Neubau von Arbeitsstätten zu berücksichtigen, da bei der Beschäftigung von Frauen im gebährfähigen Alter immer die Möglichkeit besteht, dass diese schwanger werden und dann entsprechende Räume / Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Iris Barthel
Iris Barthel
2025-07-30 03:56:16
Anzahl der Antworten : 13
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Ein Frauenruheraum ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Gemäß § 31 ArbstättV dienen Liegeräume zum Ausruhen werdender oder stillender Müttern während der Pausen und, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit anderer Arbeitnehmerinnen, wenn sie mit Arbeiten beschäftigt sind, bei denen es der Arbeitsablauf nicht zulässt, sich zeitweise zu setzen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall. (Frauen-) Ruhe-/Liegeräume können nicht nur werdenden Müttern bei Unwohlsein helfen. In den Pausen können Ruhe-/Liegeräume auch von anderen Mitarbeitern zur Erhöhung von Konzentrations-, Leistungs- und Reaktionsfähigkeit genutzt werden. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.
Karola Fuhrmann
Karola Fuhrmann
2025-07-30 03:34:13
Anzahl der Antworten : 7
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Ein Ruheraum am Arbeitsplatz ist für Schwangere vorgeschrieben. §6 Abs. 3 der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) fordert: „Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.“ Genauer definiert wird diese Vorschrift in der Arbeitsstättenregel ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“: "Schwangere Frauen oder stillende Mütter müssen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe (höchstens 5 Minuten Fußweg) die Möglichkeit haben, sich hinzulegen, auszuruhen oder ihr Kind zu stillen. Dabei ist Privatsphäre zu gewährleisten. Schwangere müssen sich in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes ausruhen bzw. ihr Kind stillen können. Für all jene, die in einem Großraumbüro oder einem Labor arbeiten, ist der Arbeitsplatz selbst hierfür nicht geeignet. Der Raum 202.1 findet sich in der Ludolf-Krehl-Straße 13-17, Haus B auf Ebene 2, neben dem Seminarraum 42. Ausgestattet ist er mit Stuhl, Tisch und einer Liege. Der Raum ist üblicherweise verschlossen, um die ungestörte Nutzung zu gewährleisten und Hygienestandards wahren zu können. Wer den Raum zum ersten Mal nutzen möchte, wird gebeten, sich zuvor kurz bei der Gleichstellung, Frau Antonia Scheib-Berten [email protected], Tel. -71125 oder Herrn Klaus Lehmann, Technik [email protected] Tel. -71190 zu melden. Es findet ein kurzes Vorgespräch mit Aushändigung des Schlüssels statt.
Siegmund Ziegler
Siegmund Ziegler
2025-07-30 02:40:28
Anzahl der Antworten : 8
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Pausenräume bzw. Pausenbereiche sind nach ASR A4.2 "allseits umschlossene Räume [bzw. abgetrennte Bereiche innerhalb von Räumen], die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen". Pausenräume/-bereiche müssen unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter eingerichtet werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit zwingend erforderlich ist, z. B. in allen Betrieben, in denen es sehr kalt, heiß, staubig, feucht oder schmutzig ist oder keine Sitzmöglichkeiten vorhanden sind oder wo ständig Kunden oder Besucher Zutritt haben. Liegemöglichkeiten sind eigentlich für schwangere und stillende Mütter vorgesehen, spielen in der Praxis allerdings eher eine Rolle für die Versorgung oder Wiedereingliederung kranker und behinderter Beschäftigter. Unter Bereitschaftsräumen werden Räume verstanden, in denen Beschäftigte Zeiten vor und nach Arbeitseinsätzen verbringen, z. B. bei Wachdiensten.
Inna Herrmann
Inna Herrmann
2025-07-30 02:27:34
Anzahl der Antworten : 15
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Frauen haben teils mit anderen Herausforderungen am Arbeitsplatz zu kämpfen als Männer. In der DDR waren deswegen Frauenruheräume in den Betrieben vorgeschrieben. Auch heute müssen Arbeitgeber Frauen im Betrieb bestimmte Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.