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Wann lohnt sich eine Familienholding?

Antje Rose
Antje Rose
2025-08-08 10:06:24
Anzahl der Antworten : 15
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Eine Familienholding dient dem Zweck, das Vermögen der Familie in einer einheitlichen Organisationsstruktur zu bündeln und die Beteiligung der einzelnen Familienmitglieder sozusagen vor die Klammer zu ziehen. Hierfür kann es nach Einzelfall eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Gründen geben. Etwa das Bestehen einer Vielzahl von Erbberechtigten, das Bedürfnis, die Vermögensverwaltung in einzelnen Händen zu konzentrieren, oder die Nutzung der gesetzlichen Steuervorteile. Üblicherweise verwendet man eine Familienholding in den Fällen, in denen ein nur schwer teilbarer Nachlass droht, etwa bei Immobilien- oder Unternehmensvermögen. Aufgrund der Besonderheiten des Immobilienvermögens liegt aber hier sicher der Hauptanwendungsfall.
Nadine Lenz
Nadine Lenz
2025-07-29 19:58:13
Anzahl der Antworten : 18
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Eine Holding sollte primär strategische Zwecke verfolgen – das Sparen von Steuern kann nur ein Nebeneffekt sein. Für einen deutschen Unternehmer mit ausländischen Geschäftsaktivitäten ergibt eine ausländische Holding vor diesem Hintergrund insbesondere dann Sinn, wenn in der Holding Gewinne thesauriert werden, um z.B. für Reinvestitionen, Zukäufe oder F&E zur Verfügung zu stehen. Dann nämlich profitiert der Unternehmer ggf. vom günstigen ausländischen Steuerrecht und wird im Inland erst bei Ausschüttung besteuert. Eine Holding lohnt sich auch, wenn sie als Instrument der Bündelung von immateriellen Wirtschaftsgütern genutzt werden soll, allerdings nur wenn das geistige Eigentum im Wesentlichen im Ausland erschaffen wurde. keinen steuerlichen Vorteil, sondern viel mehr einen Nachteil bringen hingegen Fallgestaltungen mit sich, in denen ein im Inland ansässiger Unternehmer eine ausländische Holding zwischen sich und sein inländisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft „zwischenschalten” möchte.