Wie gründet man eine Familiengesellschaft?

Wilma Horn
2025-07-29 16:06:31
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Familiengesellschaften entstehen regelmäßig durch einen Vertrag, der die Gesellschaftsform festlegt und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Einzelnen bestimmt. Soweit es an solchen vertraglichen Regelungen fehlt, finden ergänzend die für die jeweils vereinbarte Gesellschaftsform geltenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Außer durch Gesellschaftsvertrag kann eine Familiengesellschaft auch dadurch entstehen, dass Anteile an schon bestehenden Gesellschaften auf Angehörige übertragen oder Unternehmen oder Anteile hieran auf Angehörige vererbt werden. Bei der Schenkung eines Gesellschaftsanteils ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Eine Familiengesellschaft wird vor allem in der Rechtsform der GbR, einer OHG, einer KG, einer GmbH & Co. KG, einer stillen Gesellschaft und einer Unterbeteiligung, aber auch der GmbH begründet.