:

Trinkwasseranalyse gesetzlich vorgeschrieben?

Gero Brunner
Gero Brunner
2025-08-30 02:04:48
Anzahl der Antworten : 21
0
Für Gebäudewasserversorgungsanlagen, in denen sich eine solche Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. Wird das Trinkwasser in einer solchen Gebäudewasserversorgungsanlage im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben, muss der Betreiber das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Meldungen an das Gesundheitsamt sind unverzüglich vorzunehmen, wenn in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in Anlage 3 Teil II TrinkwV für Legionellen erreicht wird. Ausführliche Informationen zur Trinkwasserverordnung und Legionellen finden Sie im Stammtext im Downloadbereich.
Gisela Hirsch
Gisela Hirsch
2025-08-19 12:15:48
Anzahl der Antworten : 22
0
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers. Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Die Trinkwasserverordnung setzt die Richtlinie (EU) über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht um. Ein wesentlicher Kernpunkt der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wenn Anwender oder Anwenderinnen diese detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise nachweisbar beachten, stellen sie sicher, dass das beim Verbraucher ankommende Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt. Die Trinkwasserverordnung legt die wichtigsten Punkte fest: die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers.
Liane Eder
Liane Eder
2025-08-16 00:05:39
Anzahl der Antworten : 15
0
Seit dem 1. November 2011 sind besondere Untersuchungspflichten wirksam: Die Trinkwasserverordnung nimmt alle Verantwortlichen in die Pflicht, das Trinkwasser regelmäßig u.a. auf Legionellen untersuchen zu lassen. Verantwortlich für das Trinkwasser ist der Eigentümer der Trinkwasserinstallation ab dem Übergabepunkt des Wasserversorgungsunternehmens, was meist dem Wasserzähler entspricht. Die Reinheit des Trinkwassers ab diesem Punkt liegt also in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Betreibers der Anlage. Grundsätzlich muss aber jeder Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass nur Trinkwasser bereitgestellt wird, welches den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Verantwortliche von Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage auf Legionellen untersuchen lassen.
Anke Mai
Anke Mai
2025-08-04 15:59:15
Anzahl der Antworten : 15
0
Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, enthält Vorschriften zum Schutz des Trinkwassers und schreibt Qualitätsanforderungen und Grenzwerte für 56 mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter fest. Nach der Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser in ihrer Immobilie regelmäßig auf Legionellen testen zu lassen. Durch den Inhaber einer Wasserversorgungsanlage muss eine Untersuchung durchgeführt bzw. veranlasst werden, wenn aus der Wasserversorgungsanlage der Liegenschaft Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Die Proben für die Untersuchungen müssen an mehreren Probennahmestellen entnommen werden und die Untersuchungen durch eine Stelle durchgeführt werden, die nach § 39 TrinkwV zugelassen ist. Die Untersuchungen müssen mindestens alle 3 Jahre durchgeführt werden, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Ansonsten mindestens einmal jährlich, sofern nicht das Gesundheitsamt ein längeres Untersuchungsintervall festlegt.
René Rauch
René Rauch
2025-07-28 02:51:28
Anzahl der Antworten : 16
0
Trinkwasseruntersuchungen im Mietshaus sind ein wichtiges Thema. Denn Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind in der Pflicht, den gesetzlich vorgeschriebenen Regeluntersuchungen nachzukommen und auch abseits dieser Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass das Leitungswasser absolut unbedenklich ist. Die Trinkwasserverordnung schreibt daher seit dem Jahr 2011 vor, dass die regelmäßige Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen in Mehrfamilienhäusern zu den Pflichten des Vermieters zählt. Der Bundesgerichtshof jedoch vertritt die Ansicht, dass die Verantwortung für die Trinkwasseruntersuchung auch schon vor der Anpassung der Trinkwasserverordnung beim Vermieter lag. Die Trinkwasseruntersuchung engmaschig und vor allem der Trinkwasserverordnung entsprechend durchzuführen gehört demnach zu den unausweichlichen Pflichten von Vermietern. Und auch wenn die Trinkwasserverordnung erst ab 2011 die verschärfte Kontrollpflicht vorsieht, stellt der Bundesgerichtshof fest, dass auch vor diesem Datum die Pflicht zur Bereitstellung von vollkommen unbedenklichem Trinkwasser bestand.