Trinkwasseranalyse gesetzlich vorgeschrieben?

René Rauch
2025-07-28 02:51:28
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Trinkwasseruntersuchungen im Mietshaus sind ein wichtiges Thema. Denn Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind in der Pflicht, den gesetzlich vorgeschriebenen Regeluntersuchungen nachzukommen und auch abseits dieser Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass das Leitungswasser absolut unbedenklich ist. Die Trinkwasserverordnung schreibt daher seit dem Jahr 2011 vor, dass die regelmäßige Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen in Mehrfamilienhäusern zu den Pflichten des Vermieters zählt. Der Bundesgerichtshof jedoch vertritt die Ansicht, dass die Verantwortung für die Trinkwasseruntersuchung auch schon vor der Anpassung der Trinkwasserverordnung beim Vermieter lag. Die Trinkwasseruntersuchung engmaschig und vor allem der Trinkwasserverordnung entsprechend durchzuführen gehört demnach zu den unausweichlichen Pflichten von Vermietern. Und auch wenn die Trinkwasserverordnung erst ab 2011 die verschärfte Kontrollpflicht vorsieht, stellt der Bundesgerichtshof fest, dass auch vor diesem Datum die Pflicht zur Bereitstellung von vollkommen unbedenklichem Trinkwasser bestand.
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