Wie häufig sollte man eine Trinkwasseruntersuchung machen?

Sofia Huber
2025-07-28 01:28:05
Anzahl der Antworten
: 10
Der Betreiber nach § 31 Abs. 1 TrinkwV ist verpflichtet, das Trinkwasser durch systematische Untersuchungen auf Legionellen zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Unter 3 Voraussetzungen ist der Betreiber verpflichtet, dies zu tun: in der Wasserversorgungsanlage befindet sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung, in der Wasserversorgungsanlage befinden sich Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, und die Wasserversorgungsanlage befindet sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Sind Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, bei denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, hat ebenfalls eine regelmäßige Untersuchung stattzufinden.
Die Untersuchungspflicht gilt nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 TrinkwV nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Diese gelten unabhängig vom Inhalt des Wasserkessels und der Rohrleitung als Kleinanlagen.

Hedi Baier
2025-07-28 00:58:05
Anzahl der Antworten
: 9
Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten haben die Pflicht, das Trinkwasser jährlich untersuchen zu lassen.
Regelmäßige Untersuchungen des Warmwasser- bzw. Kaltwassersystems der Trinkwasseranlage durch qualifizierte Probenehmer gewährleisten eine gesundheitlich unbedenkliche Trinkwasserqualität.
Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.
Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein.
Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum und Arbeitsstätten dar.
Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden.
Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende“ Kriterium der öffentlichen Tätigkeit.
Das LGL Bayern beantworte die Frage, was zu gewerblicher und was zu öffentlicher Tätigkeit zählt, auf seiner Webseite https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/legionellen/index.htm.
Der Genuss oder Gebrauch von Trinkwasser in öffentlichen Einrichtungen darf nicht zur Schädigung der menschlichen Gesundheit führen.
Beispiele: Krankenhäuser; Altenheime; Schulen; Kindertagesstätten; Jugendherbergen; Gemeinschaftsunterkünfte wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime; Justizvollzugsanstalten; Entbindungseinrichtungen; Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe; Flughäfen; Häfen.
Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird.
Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht; Hotels; Gaststätten; kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen.
Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Ulla Seeger
2025-07-27 21:35:33
Anzahl der Antworten
: 10
Für Gebäudewasserversorgungsanlagen, in denen sich eine solche Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. Wird das Trinkwasser in einer solchen Gebäudewasserversorgungsanlage im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen Tätigkeit abgegeben, muss der Betreiber das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen.
Meldungen an das Gesundheitsamt sind unverzüglich vorzunehmen, wenn in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in Anlage 3 Teil II TrinkwV für Legionellen erreicht wird.

Alexander Bertram
2025-07-27 21:13:01
Anzahl der Antworten
: 10
Bei einer gewerblichen, nicht öffentlichen Tätigkeit muss die Trinkwasseruntersuchung mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden.
Bei einer öffentlichen Tätigkeit einmal jährlich.
Werden bei den jährlichen Untersuchungen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit drei Jahre in Folge keine Legionellen gefunden und wird die Anlage nicht verändert, kann der Untersuchungsrhythmus auf Antrag auf drei Jahre verlängert werden.
Das gilt nicht für Gebäude, in denen Patienten behandelt werden (Krankenhaus, Praxis, Reha etc.).
auch lesen
- Warum ist eine Trinkwasseruntersuchung wichtig?
- Ist ein Wassertest sinnvoll?
- Trinkwasseranalyse gesetzlich vorgeschrieben?
- Warum ist es wichtig, die Wasserqualität zu testen?
- Was versteht man unter Wasseranalyse?
- Wie häufig sollten wir Wassertests durchführen?
- Welche Zweck hat die Wasserprobe nach Zweck a?
- Wie viel kostet eine Wasseranalyse in einem Labor?
- Was fällt bei einem Wassertest durch?