Ist ein Bodenablauf Pflicht?

Brunhild Völker
2025-05-27 10:00:29
Anzahl der Antworten: 3
Es gibt keine explizite rechtliche Vorschrift, die einen Bodenablauf in der Waschküche vorschreibt. Dennoch ist ein solcher Ablauf in Räumen mit Wasseranschluss empfehlenswert, um das Risiko von Wasserschäden zu minimieren. Ein Bodenablauf leitet überschüssiges Wasser effizient ab und verhindert, dass sich dieses im Raum ausbreitet, was beispielsweise nach einem Wasserrohrbruch besonders vorteilhaft ist. Trotz der fehlenden gesetzlichen Pflicht, bleibt die Installation eines Bodenablaufs eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme.

Roman Freitag
2025-05-18 10:43:17
Anzahl der Antworten: 6
Ist der Bodenablauf Pflicht? Im Grunde ist die Frage oben schon beantwortet, denn in manchen Häusern ist kein Ablauf in der Waschküche zu finden. Doch Vorsicht: Die DIN 1986 schreibt vor, dass ein Wasserablauf sehr wohl vorhanden sein muss, wenn die entsprechenden Wasserzuleitungen vorhanden sind. Allerdings sind Waschmaschinenzuleitung von eben dieser DIN ausdrücklich ausgenommen. Will heißen: Befindet sich ausschließlich eine Waschmaschinenzuleitung als Wasserzuleitung in der Waschküche, können Sie auf den Ablauf verzichten. Sollten aber noch andere Wasserzuleitung in diesem Raum vorhanden sein, ist der Ablauf zwingend notwendig.

Judith Vetter
2025-05-18 10:25:55
Anzahl der Antworten: 4
Ich kenne keine Normenvorgabe, die einen Bodenablauf in einer Waschküche definitiv vorschreibt.
Die Waschmaschine muß einen Abwasseranschluß haben.
Definitive Vorschriften in dieser Richtung scheint es nicht zu geben.
Ein Bodenablauf in solchen Räumen mit Sicherheit immer sinnvoll und empfehlenswert ist.
DIN 1986 nimmt Zapfstellen für Waschmaschinen ausdrücklich von der Verpflichtung eines zugehörigen Ablaufs aus.
Werden in mehr als 50% von größeren Waschräumen Bodenabläufe eingebaut.

Galina Hoffmann
2025-05-18 10:22:36
Anzahl der Antworten: 1
Grundlegende Anforderungen an Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV mit ihrem Anhang. Nach § 4 Absatz 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. Fußböden dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Sie müssen nach § 8 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung eben ausgeführt sein, außerdem soll die Bildung von Wasserlachen vermieden sein. Auf den Fußboden gelangende Flüssigkeit in fließfähiger Menge muss abfließen können. Dies kann durch leichtes Gefälle des Fußbodens zu Ablauföffnungen oder Ablaufrinnen erreicht werden. Wassereinläufe müssen in ausreichender Zahl vorgesehen und an den Stellen angeordnet werden, wo der Wasseranfall zu erwarten ist.

Jens Kaiser
2025-05-18 09:16:05
Anzahl der Antworten: 1
Ich kenne keine Normenvorgabe, die einen Bodenablauf in einer Waschküche definitiv vorschreibt.
Die Waschmaschine muß einen Abwasseranschluß haben.
Ein Bodenablauf in solchen Räumen mit Sicherheit immer sinnvoll und empfehlenswert ist.
DIN 1986 nimmt Zapfstellen für Waschmaschinen ausdrücklich von der Verpflichtung eines zugehörigen Ablaufs aus.
Definitive Vorschriften in dieser Richtung scheint es nicht zu geben.

Marlen Hinz
2025-05-18 06:57:24
Anzahl der Antworten: 3
Grundlegende Anforderungen an Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV mit ihrem Anhang. Nach § 4 Absatz 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Fußböden müssen nach § 8 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung eben ausgeführt sein, außerdem soll die Bildung von Wasserlachen vermieden sein. Auf den Fußboden gelangende Flüssigkeit in fließfähiger Menge muss abfließen können. Dies kann durch leichtes Gefälle des Fußbodens zu Ablauföffnungen oder Ablaufrinnen erreicht werden. Wassereinläufe müssen in ausreichender Zahl vorgesehen und an den Stellen angeordnet werden, wo der Wasseranfall zu erwarten ist.

Johanna Dietrich
2025-05-18 06:50:27
Anzahl der Antworten: 2
Im Grunde ist die Frage oben schon beantwortet, denn in manchen Häusern ist kein Ablauf in der Waschküche zu finden.
Die DIN 1986 schreibt vor, dass ein Wasserablauf sehr wohl vorhanden sein muss, wenn die entsprechenden Wasserzuleitungen vorhanden sind.
Allerdings sind Waschmaschinenzuleitungen von eben dieser DIN ausdrücklich ausgenommen.
Will heißen: Befindet sich ausschließlich eine Waschmaschinenzuleitung als Wasserzuleitung in der Waschküche, können Sie auf den Ablauf verzichten.
Sollten aber noch andere Wasserzuleitungen in diesem Raum vorhanden sein, ist der Ablauf zwingend notwendig.

Esther Böttcher
2025-05-18 06:20:32
Anzahl der Antworten: 3
Es gibt keine explizite rechtliche Vorschrift, die einen Bodenablauf in der Waschküche vorschreibt. Dennoch ist ein solcher Ablauf in Räumen mit Wasseranschluss empfehlenswert, um das Risiko von Wasserschäden zu minimieren. Ein Bodenablauf leitet überschüssiges Wasser effizient ab und verhindert, dass sich dieses im Raum ausbreitet, was beispielsweise nach einem Wasserrohrbruch besonders vorteilhaft ist. Trotz der fehlenden gesetzlichen Pflicht, bleibt die Installation eines Bodenablaufs eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme. In Mehrfamilienhäusern oder zentralen Waschküchen kann dies eine große Hilfe sein.
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