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Welche Poolgröße ist genehmigungsfrei?

Katarina Hanke
Katarina Hanke
2025-06-22 00:48:59
Anzahl der Antworten: 10
Außen-Pools unter 50 m² benötigen in Bayern grundsätzlich keine Baugenehmigung. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Größe ab und unterscheidet sich je nach Bundesland. In Bayern ist ab einer Teich- oder Poolgröße von 100 m² eine Baugenehmigung erforderlich. Bei einer Größe zwischen 50 – 100 m² hängt es von den Vorschriften vor Ort ab, ob die Bauherren eine Genehmigung benötigen. Wenn der Swimmingpool eine Größe von über 100m² hat, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dann prüfen die Behörden, ob Ereignisse in der Nachbarschaft oder der Naturschutz dagegen sprechen. Bei mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern muss zudem von jeder Partei eine Einverständniserklärung vorliegen. Die zuständige Baubehörde sollte in jedem Fall informiert werden – wie bei jeder baulichen Veränderung auf einem Grundstück. Dazu reichen Eigentümer eine Baumeldung und eine Baufertigmeldung ein mit Plan-Zeichnung des Grundstücks und Fotos. Bei den örtlichen Behörden erfahren Eigentümerinnen und Eigentümer dann auch, welche Vorschriften im jeweiligen Ort gelten und was zu beachten ist.
Emanuel Wenzel
Emanuel Wenzel
2025-06-10 19:56:52
Anzahl der Antworten: 5
In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt. Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu. In der NRW-Bauordnung steht, dass Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern „verfahrensfrei“ sind und somit keiner Genehmigung bedürfen. Grundsätzlich sind Swimming Pools von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe aber in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Schwimmbecken (mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern) einschließlich dazugehörige luftgetragene Überdachungen sind nicht genehmigungsbedürftig. Luftgetragene Überdachungen bestehen aus einer elastischen, am Boden abgedichteten Hülle, in der mit einem Gebläse ein leichter Überdruck erzeugt wird. Beispiel: In NRW wäre es prinzipiell also erlaubt, ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern zu bauen. Dennoch sollte man sich vorab informieren, ob die Gemeinde nicht vielleicht zusätzliche Verordnungen für Bauvorhaben erlassen hat. Tatsächlich können die Regeln nämlich von Ort zu Ort variieren, weshalb es sich anbietet, mit der örtlichen Baugemeinde zu kommunizieren.
Marga Münch
Marga Münch
2025-06-10 19:54:44
Anzahl der Antworten: 6
Für deinen Gartenpool brauchst du in vielen Fällen keine Baugenehmigung. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet. Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei. Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe. Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.
Ina Bartsch
Ina Bartsch
2025-06-10 18:16:41
Anzahl der Antworten: 8
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei.
Meta Eder
Meta Eder
2025-06-10 17:40:37
Anzahl der Antworten: 1
In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig. Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge. Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land. Meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern. Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich. In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen. Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden. Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen. Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren.