Welche Poolgröße ist genehmigungsfrei?

Emanuel Wenzel
2025-06-10 19:56:52
Anzahl der Antworten: 1
In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt.
Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu.
In der NRW-Bauordnung steht, dass Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern „verfahrensfrei“ sind und somit keiner Genehmigung bedürfen.
Grundsätzlich sind Swimming Pools von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe aber in den meisten Fällen genehmigungsfrei.
Schwimmbecken (mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern) einschließlich dazugehörige luftgetragene Überdachungen sind nicht genehmigungsbedürftig.
Luftgetragene Überdachungen bestehen aus einer elastischen, am Boden abgedichteten Hülle, in der mit einem Gebläse ein leichter Überdruck erzeugt wird.
Beispiel: In NRW wäre es prinzipiell also erlaubt, ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern zu bauen.
Dennoch sollte man sich vorab informieren, ob die Gemeinde nicht vielleicht zusätzliche Verordnungen für Bauvorhaben erlassen hat.
Tatsächlich können die Regeln nämlich von Ort zu Ort variieren, weshalb es sich anbietet, mit der örtlichen Baugemeinde zu kommunizieren.

Marga Münch
2025-06-10 19:54:44
Anzahl der Antworten: 6
Für deinen Gartenpool brauchst du in vielen Fällen keine Baugenehmigung. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet. Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei. Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe. Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.

Ina Bartsch
2025-06-10 18:16:41
Anzahl der Antworten: 7
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei.

Meta Eder
2025-06-10 17:40:37
Anzahl der Antworten: 1
In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig.
Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge.
Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land.
Meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern.
Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich.
In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen.
Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden.
Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen.
Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren.
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