:

Ist eine Poolüberdachung genehmigungspflichtig?

Ramona Heinrich
Ramona Heinrich
2025-06-11 12:34:19
Anzahl der Antworten: 4
Der Erhalt einer Baugenehmigung ist obligatorisch für die Installation einer Überdachung mit mehr als 1,80 m Höhe über einem Becken mit einer Grundfläche zwischen 10 und 100 m2, wenn die Überdachung zur gleichen Zeit errichtet wird wie das Schwimmbecken. Um die Beantragung einer Baugenehmigung für eine Poolüberdachung zu vermeiden, die gleichzeitig mit einem ebenerdigen Pool errichtet wird, haben Sie zwei Möglichkeiten: Eine niedrige oder halbhohe Überdachung mit nicht mehr als 1,80 m Höhe wählen; Eine Überdachung mit einer Grundfläche von nicht mehr als 10 m2 errichten. Auch wenn Ihre Poolüberdachung keine Baugenehmigung erfordert, kann eine andere baurechtliche Genehmigung erforderlich sein, etwa die vorherige Baumeldung, die Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen müssen. Besondere baurechtliche Bestimmungen können für Ihr Grundstück gelten, je nach Gebiet oder Kommune, in der es sich befindet. Die baurechtlichen Bestimmungen schreiben keine Baugenehmigung vor, um seinen Pool mit einer flachen Überdachung zu versehen.
Luzia Schmitt
Luzia Schmitt
2025-06-02 14:23:29
Anzahl der Antworten: 2
Eine Überdachung von weniger als 1,80 m Höhe: keine Genehmigung erforderlich Wenn Sie eine flache oder halbhohe  Poolüberdachung  über einem bestehenden Pool errichten möchten, ist in Frankreich keinerlei Antrag oder Meldung erforderlich, unabhängig von der Beckengröße. Die Errichtung einer hohen Poolüberdachung von mehr als 1,80 m Höhe über einem bestehenden Pool erfordert eine Baugenehmigung, unabhängig von der Grundfläche des Beckens oder der Überdachung. Für Becken bis zu 10 m² Grundfläche ist keine Formalität erforderlich Wenn Sie ein Becken mit einer Grundfläche von höchstens 10 m² und gleichzeitig eine Poolüberdachung gleicher Größe errichten, benötigen Sie in Frankreich keine besondere Genehmigung. Becken zwischen 10 und 100 m² mit hoher Überdachung: Baugenehmigung erforderlich Für das Bauprojekt eines Pools mit einer Grundfläche zwischen 10 und 100 m² und einer Poolüberdachung mit mehr als 1,80 m Höhe ist in Frankreich eine Baugenehmigung erforderlich. Baurecht: für Poolüberdachungen gelten möglicherweise spezielle kommunale Regelungen Die baurechtlichen Bestimmungen in Frankreich variieren je nach Lage. Beispielsweise kann eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung der Bâtiments de France für die Installation einer Poolüberdachung erforderlich werden, wenn sich Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet befindet, also in der Nähe eines Kultur- oder Baudenkmals oder in einem geschützten oder denkmalgeschützten Bereich.
Marlies Albers
Marlies Albers
2025-05-21 21:24:35
Anzahl der Antworten: 3
Die gesetzlichen Bestimmungen für Bauvorhaben aller Art sind auf Länder- und Kommunalebene geregelt. Je nach der in Ihrer Region geltenden Rechtsvorschrift, kann die Errichtung einer Schwimmbadüberdachung unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein. Es ist jedoch ratsam, hier kein unnötiges Risiko einzugehen. Zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen wie hoher Bußgelder oder im schlimmsten Fall den Abriss der Poolüberdachung, sollten Sie sich vorab bei Ihrem örtlichen Bauamt erkundigen.