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Wie groß darf eine Gartensauna ohne Baugenehmigung sein?

Pia Groß
Pia Groß
2025-07-21 12:12:35
Anzahl der Antworten : 4
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Unter 24 m² Grundfläche, wozu auch ein überdachter Freisitz zählt, benötigen Sie für Ihr Gartenhaus nach Bundeskleingartengesetz grundsätzliche keine Baugenehmigung. Die Grundfläche und das umbaute Volumen sind maßgebend für die Grenzen der Größe. Solange Sie unter 24m2 Grundfläche bleiben, fällt im Normalfall keine Grundsteuer an. Die meisten Vorhaben lassen sich leicht realisieren. Lassen Sie sich also nicht von dieser Fragestellung abschrecken. Auch wenn Deutschland Genehmigungsverfahren liebt, sind die meisten Gemeinden hier sehr hilfsbereit und ein kurzer Besuch klärt alle Fragen. Ob ein „verfahrensfreies Bauen“ möglich oder eine Baugenehmigung notwendig ist, kommt auf die Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes und örtlich geltenden Regelungen ab. Stimmen Sie sich dazu am besten mit Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.