Wie groß darf eine Gartensauna ohne Baugenehmigung sein?

Hiltrud Pfeiffer
2025-08-05 19:57:25
Anzahl der Antworten
: 15
Eine Gartensauna kann wie ein Gartenhaus genehmigungspflichtig sein. Ob Sie einen Bauantrag stellen müssen, hängt vor allem von ihrer Größe ab. Die Vorschriften unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und zum Teil sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Fragen Sie deshalb am besten bei dem für Sie zuständigen Bauamt nach. Dort erfahren Sie gleichzeitig, ob Sie noch weitere Vorgaben berücksichtigen müssen. Sollte Ihre Gartensauna genehmigungsfrei sein, können Sie sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Der Mindestabstand, den Sie zum Nachbargrundstück einhalten müssen, beträgt meist drei Meter. Eine Gartensauna mit Vorraum braucht ein stabiles Fundament.
Für Grundstücke in bebauten Gebieten oft andere Regelungen als für Grundstücke im Außenbereich.
Zudem gelten für Grundstücke in bebauten Gebieten oft andere Regelungen als für Grundstücke im Außenbereich.

Elsbeth Fiedler
2025-08-03 09:41:03
Anzahl der Antworten
: 16
Eine Gartensauna beinhaltet definitionsgemäß einen Aufenthaltsraum und vielleicht sogar eine Feuerstätte und ist somit unabhängig von der Größe genehmigungspflichtig.
Ab einer bestimmten Größe, bei Gebäuden ohne Aufenthaltsräume oder Feuerstätten, braucht ein solches Gebäude eine Baugenehmigung.
Ob du für deine Sauna eine Baugenehmigung brauchst, hängt zunächst vom Bundesland ab, in dem es errichtet werden soll.
In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die Genehmigungspflicht von der Grundfläche oder vom umbauten Raum abhängig, in den anderen Bundesländern benötigst du grundsätzlich eine Genehmigung.
Die Info gilt ausschließlich für Gebäude ohne Feuerstätte.
Erkundige dich sicherheitshalber bei deinem zuständigen Bauamt, dann erlebst du im Nachgang keine bösen Überraschungen.
Auch die Abstände zum Nachbargrundstück müssen eingehalten werden.

Pia Groß
2025-07-21 12:12:35
Anzahl der Antworten
: 12
Unter 24 m² Grundfläche, wozu auch ein überdachter Freisitz zählt, benötigen Sie für Ihr Gartenhaus nach Bundeskleingartengesetz grundsätzliche keine Baugenehmigung.
Die Grundfläche und das umbaute Volumen sind maßgebend für die Grenzen der Größe.
Solange Sie unter 24m2 Grundfläche bleiben, fällt im Normalfall keine Grundsteuer an.
Die meisten Vorhaben lassen sich leicht realisieren.
Lassen Sie sich also nicht von dieser Fragestellung abschrecken.
Auch wenn Deutschland Genehmigungsverfahren liebt, sind die meisten Gemeinden hier sehr hilfsbereit und ein kurzer Besuch klärt alle Fragen.
Ob ein „verfahrensfreies Bauen“ möglich oder eine Baugenehmigung notwendig ist, kommt auf die Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes und örtlich geltenden Regelungen ab.
Stimmen Sie sich dazu am besten mit Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.