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Benötige ich eine Baugenehmigung für eine Pergola?

Knut Bergmann
Knut Bergmann
2025-06-29 15:26:41
Anzahl der Antworten: 4
Die Errichtung einer Pergola ist in Baden-Württemberg bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei. Für die maximale Tiefe gibt es keinen Grenzwert. Der Abstand zum Nachbargrundstück soll 2 m betragen, wobei sich dieser Wert auf 2,5 m erhöht, wenn die Länge der Außenwände mehr als 5 m beträgt. Hessen ist das einzige Bundesland, in dem keine Baugenehmigung für eine Pergola benötigt wird. Bei der Planung sollte nichtsdestotrotz der Abstand zum Nachbargrundstück berücksichtigt werden. Dieser muss auch in Hessen mindestens 3 m betragen. In der Regel ist eine maximale Grundfläche von 30 m² in den meisten Bundesländern die Grenze zur Genehmigungspflicht, dennoch gibt es Ausnahmen. Solange Sie die vorgeschriebenen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einhalten, müssen Sie in der Regel keine schriftliche Genehmigung Ihres Nachbarn einfordern. Dennoch sollten Sie das offene Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen. Dies gilt besonders, wenn Ihre Pergola Schatten auf das benachbarte Grundstück wirft oder Sie eine Begrünung der Pergola in Form eines Laubenganges planen. Die Landesbauordnung orientiert sich an den geplanten Abmessungen der Pergola: Fläche, Tiefe und Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn. Die Bauvorschriften für die Errichtung einer Pergola variieren je nach Bundesland gemäß der jeweiligen Landesbauordnung.