Wie groß darf eine Pergola ohne Genehmigung sein?

Gabriele Wetzel
2025-06-29 14:15:11
Anzahl der Antworten: 6
Die Errichtung einer Pergola ist in Baden-Württemberg bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei.
In Bayern wird ebenfalls ab einer Fläche von 30 m² eine Genehmigung notwendig.
In Berlin ist eine Pergola ab einer Grundfläche von 30 m² genehmigungspflichtig.
In Brandenburg darf die Fläche der Pergola einen Wert von 30 m² nicht überschreiten.
In Bremen darf eine Grundfläche von 30 m² und eine Tiefe von 3,5 m nicht überschritten werden.
In Hamburg beträgt die maximale genehmigungsfreie Fläche ebenfalls 30 m².
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Pergola ab einer Grundfläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m genehmigungspflichtig.
In Nordrhein-Westfalen sind Pergolen bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei.
In Sachsen schreibt die Landesbauordnung eine maximale Grundfläche von 30 m² vor.
In Sachsen-Anhalt wird eine Pergola ab einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m genehmigungspflichtig.
In Schleswig-Holstein müssen Sie Ihre Pergola bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m nicht genehmigen lassen.
In Thüringen wird eine Pergola ab einer Grundfläche von 30 m² und einer maximalen Tiefe von 4 m genehmigungspflichtig.
Bis zu einer Grundfläche von 30 m² ist auch in Niedersachsen keine Baugenehmigung notwendig.
Hessen ist das einzige Bundesland, in dem keine Baugenehmigung für eine Pergola benötigt wird.
Im Saarland ist für eine Pergola mit einer Fläche ab 36 m² eine Genehmigung erforderlich.

Harri Wild
2025-06-29 11:27:34
Anzahl der Antworten: 6
Eine Pergola ohne vollständig geschlossenes Dach gilt häufig als genehmigungsfrei.
Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
Umfasst die Pergola nicht mehr als 30 m², ist in vielen Gemeinden keine Genehmigung erforderlich.
Das variiert je nach Gemeinde.
Fragen Sie am besten bei Ihrer Stadt oder Kommune nach.assistant
Eine Pergola ohne vollständig geschlossenes Dach gilt häufig als genehmigungsfrei.
Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
Umfasst die Pergola nicht mehr als 30 m², ist in vielen Gemeinden keine Genehmigung erforderlich.
Das variiert je nach Gemeinde.
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Eine Pergola ohne vollständig geschlossenes Dach gilt häufig als genehmigungsfrei.
Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
Umfasst die Pergola nicht mehr als 30 m², ist in vielen Gemeinden keine Genehmigung erforderlich.
Das variiert je nach Gemeinde.
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Eine Pergola ohne vollständig geschlossenes Dach gilt häufig als genehmigungsfrei.
Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
Umfasst die Pergola nicht mehr als 30 m², ist in vielen Gemeinden keine Genehmigung erforderlich.
Das variiert je nach Gemeinde.
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Eine Pergola ohne vollständig geschlossenes Dach gilt häufig als genehmigungsfrei.
Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Das variiert je nach Gemeinde.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Das variiert je nach Gemeinde.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Das variiert je nach Gemeinde.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
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Die maximale erlaubte Höhe liegt meist zwischen 3 und 4 Metern, abhängig von der Entfernung zum Haus.
Umfasst die Pergola nicht mehr als 30 m², ist in vielen Gemeinden keine Genehmigung erforderlich.
Das variiert je nach Gemeinde.
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