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Ist ein Einbaupool genehmigungspflichtig?

Danuta Schulz
Danuta Schulz
2025-06-12 06:50:01
Anzahl der Antworten: 5
Die gute Nachricht: In vielen Fällen brauchst du keine Baugenehmigung für deinen eigenen Gartenpool. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet. Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei. Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe. Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei. Du hast ein Haus gemietet und möchtest einen Swimmingpool im Garten haben? Wenn es ein großer Aufstellpool oder ein Einbaupool sein soll, muss der Vermieter das erlauben.
Heinz Nagel
Heinz Nagel
2025-06-12 06:29:20
Anzahl der Antworten: 5
Doch aufgepasst: In bestimmten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ganz konkret hängt die Frage nach der Genehmigung von der Größe des Swimming Pools ab. Mit anderen Worten: Wer sich lediglich ein kleines Planschbecken im Garten aufstellt und es mit Wasser befüllt, braucht dafür selbstverständlich keine Genehmigung einer Behörde. Doch bei größeren Kalibern - insbesondere bei Einbaubecken - sieht das schon ganz anders aus. Grundlegende Regeln sind in den Bauordnungen der 16 Bundesländer aufgeführt. In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt. Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu. Zwingend benötigt wird eine Baugenehmigung, wenn der Swimming Pool größer als 100 Kubikmeter sein soll.
Ehrenfried Straub
Ehrenfried Straub
2025-06-12 06:15:59
Anzahl der Antworten: 5
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Grundlegende Regelungen dazu finden sich in den Bauordnungen der 16 Bundesländer. In den meisten Fällen gilt: Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei. Benötigt wird eine Baugenehmigung meist, wenn der Swimmingpool größer als 100 Kubikmeter sein soll, wenn er im Innenbereich gebaut oder überdacht wird.
Michael Albert
Michael Albert
2025-06-12 04:25:35
Anzahl der Antworten: 2
In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig. Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge. Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land, meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern. Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m problemlos möglich. In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen. Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden. Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen. Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren. Sollten Sie jedoch bei einer genehmigungspflichtigen Swimmingpool-Größe ohne eine Bewilligung anfangen zu bauen, kann dies bei einer Kontrolle teuer zu stehen kommen. Denn ohne Genehmigung können die Arbeiten unterbrochen und die Anlage sogar abgerissen werden.