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Kann ein Nachbar einem Pool im Garten verbieten?

Ivan Werner
Ivan Werner
2025-08-24 16:22:43
Anzahl der Antworten : 16
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Du hast ein Haus gemietet und möchtest einen Swimmingpool im Garten haben, wenn es ein großer Aufstellpool oder ein Einbaupool sein soll, muss der Vermieter das erlauben. In einem Mehrfamilienhaus wird es komplizierter. Wenn andere Mieter den Garten nutzen dürfen, darfst du dort keinen Pool aufstellen. Sprich am besten in Ruhe mit dem Eigentümer und deinen Nachbarn über deine Idee. Sollte sich ein Nachbar gestört fühlen, sprich in Ruhe mit ihm. Vielleicht gibt es ja noch weitere Möglichkeiten, etwa den Schall einer Pumpe einzudämmen. Für den Fall der Fälle bist du mit einer Rechtsschutzversicherung gut gewappnet. Zum Beispiel für Kinder von Nachbarn, die versuchen könnten, unbemerkt in deinem Pool zu schwimmen. Außerdem sollte der Boden rund um das Becken nicht rutschig sein. Eine passende Versicherung ist ebenfalls wichtig. Sprich mit deinem Versicherer über das geplante Schwimmbecken. Er kann dir sagen, ob deine bestehende Versicherung für den Pool gilt. Sinnvoll ist eine private Haftpflicht. Sie deckt mögliche Schäden ab, die durch deinen Pool entstehen können. Dazu gehören Personenschäden, wenn sich jemand zum Beispiel in deinem Pool verletzt, Sachschäden, beispielsweise wenn der Swimmingpool ausläuft und das Wasser das Nachbarhaus beschädigt, Vermögensfolgeschäden, wenn es etwa nötig ist, eine Verletzung zu behandeln.
Susann Schrader
Susann Schrader
2025-08-23 11:25:00
Anzahl der Antworten : 15
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Ich kann keine Rechtsgrundlage für die Entfernung Ihres Schwimmbeckens erkennen. Ihr Schwimmbecken ist nach § 65 Abs.1 Ziff. 30 BauO NW genehmigungsfrei. Einen Grenzabstand müssen Sie mit dem Schwimmbecken auch nicht einhalten, da es sich dabei nicht um ein Gebäude, sondern eine bauliche Anlage handelt. Gebäude sind überdachte bauliche Anlagen, die vom Menschen betreten werden können und geeignet sind, Menschen, Tieren oder Sachen Schutz zu bieten. Abstandsflächen nach § 6 BauO müssen aber lediglich von Gebäuden eingehalten werden - nicht von sonstigen baulichen Anlagen. Sie müssen mit dem Schwimmbad lediglich den nachbarrechtlichen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Eine Verpflichtung zur Beseitigung des Schwimmbeckens sehe ich nicht.
Christiane Oswald
Christiane Oswald
2025-08-11 17:01:51
Anzahl der Antworten : 6
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Ein Nachbar kann einem Pool im Garten nicht einfach verbieten, es gibt jedoch certaine Regeln, die beachtet werden müssen. Ein fester Pool, also im Boden eingelassen oder dauerhaft aufgestellt, kann genehmigungspflichtig sein. In vielen Bundesländern sind Becken bis 50 oder 100 Kubikmetern genehmigungsfrei – aber nur, wenn sie im Innenbereich liegen und bestimmte Abstände und Baugrenzen einhalten. Ein häufiger Streitpunkt bei Gartenpools ist die Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Ein Becken, das direkt an der Grundstücksgrenze liegt oder aus deren Terrasse deutlich sichtbar ist, kann schnell als optische Beeinträchtigung empfunden werden. Noch häufiger sind Beschwerden über die Geräuschkulisse, hier gilt gesetzlich, dass Geräte tagsüber meist 50 Dezibel und nachts maximal 35 Dezibel nicht überschreiten dürfen. Eine rücksichtsvolle Platzwahl, schallgedämmte Technik und geregelte Nutzungszeiten helfen, Streit zu vermeiden.
Hendrik Hartwig
Hendrik Hartwig
2025-08-10 01:34:02
Anzahl der Antworten : 19
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Das Amtsgericht München urteilte, dass ein solches Schwimmbecken den Rahmen des erlaubten Gebrauchs überschreitet. Das Amtsgericht München (Az. 472 C 16138/18) erklärte im Jahre 2018, dass eine solche auf Dauer angelegte bauliche Veränderung vom Vermieter nur zu dulden sei, wenn dies weder eine Substanzverletzung noch eine ästhetische Beeinträchtigung hervorrufe. Außerdem sei das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu beachten. Das Amtsgericht München wertete dies als ästhetische Beeinträchtigung sowie als Verstoß gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, da eine Platzierung im hinteren Bereich des Grundstücks ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Die Richter verurteilten den Mieter zur vollständigen Beseitigung des Swimmingpools im Garten. Damit man selbst nicht in eine solche Situation gerät, sollte man sicher immer vorher mit dem Vermieter abstimmen. Dieser kann dann für eine bauliche Maßnahme grünes Licht geben – oder eben nicht. So vermeidet man, möglicherweise schon Geld investiert zu haben. Für aufblasbare Planschbecken im Garten gilt, dass diese in der Regel genehmigungsfrei sind. Der Mieter und auch die Nachbarn müssen nicht erst ihr Ok dafür geben, bevor man die temporäre Erfrischung aufstellt. Zum Nachbargrundstück sollte das Planschbecken mindestens 50 Zentimeter entfernt sein. Außerdem gilt es darauf zu achten, dass die Nachbarn durch lautes Toben und Wasserspritzer nicht gestört werden.
Hans Georg Heller
Hans Georg Heller
2025-07-31 22:33:13
Anzahl der Antworten : 20
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Sofern Hausordnung oder Mietvertrag keine anderen Regelungen vorsehen, darf der Vermieter den Pool im Garten nicht verbieten. Wichtig ist, dass die weitere Nutzung des Gartens nicht behindert wird und andere Mieter nicht gestört werden. Ist es nach den Regelungen der Hausordnung oder des Mietvertrags ausdrücklich untersagt, einen Pool aufzustellen, ist der Sprung ins kühle Nass leider nicht möglich. Nicht nur Mieter, sondern auch Wohnungseigentümer sollten also bestenfalls vor dem Aufstellen eines Pools die Zustimmung der Nachbarn einholen. Falls ein Mieter einen Pool aufstellt, obwohl das laut Hausordnung verboten ist, sich nicht an Ruhezeiten hält oder andere Mieter durch Lärm beeinträchtigt, hat der Vermieter das Recht, den Mieter abzumahnen.
Lukas Werner
Lukas Werner
2025-07-20 08:32:35
Anzahl der Antworten : 14
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Generell ist es jedem Mieter erlaubt ein Planschbecken in seinem Garten aufzustellen, wie zwei Gerichte unabhängig voneinander entschieden haben. Allerdings scheint es auch immer auf die Größe des Planschbeckens anzukommen. In Berlin musste sich ein Wohnungseigentümer vor dem Kammergericht verantworten, weil er einen 90 Zentimeter hohen Pool mit 3,5 Metern Durchmesser auf seiner Sondernutzungsfläche des Gemeinschaftsgartens aufstellte. Ein anderer Wohnungseigentümer klagte deshalb auf Unterlassung, weil das Schwimmbecken den optischen Eindruck der Wohnanlage zerstören und wie einen Spielplatz aussehen lassen würde. In diesem Fall bekam der Kläger Recht. Der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise der dort wohnende Mieter hat eine so genannte 'Verkehrssicherungspflicht' auf seinem Grundstück. Er muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommen kann. Wer diese Sicherheitsvorkehrungen nicht trifft, wird schnell dazu aufgefordert das Planschbecken abzubauen und müsse für Schadensfälle haften. Damit dem Planschen im Garten also nichts im Weg steht, sollten Sie immer genau den Mietvertrag und die Hausordnung studieren, sowie sich mit Vermietern und Nachbarn kurzschließen. Ob Sie in einem Streitfall Recht bekommen, hängt immer vom Einzelfall ab.