Kann ein Nachbar einem Pool im Garten verbieten?

Lukas Werner
2025-07-20 08:32:35
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Generell ist es jedem Mieter erlaubt ein Planschbecken in seinem Garten aufzustellen, wie zwei Gerichte unabhängig voneinander entschieden haben. Allerdings scheint es auch immer auf die Größe des Planschbeckens anzukommen. In Berlin musste sich ein Wohnungseigentümer vor dem Kammergericht verantworten, weil er einen 90 Zentimeter hohen Pool mit 3,5 Metern Durchmesser auf seiner Sondernutzungsfläche des Gemeinschaftsgartens aufstellte. Ein anderer Wohnungseigentümer klagte deshalb auf Unterlassung, weil das Schwimmbecken den optischen Eindruck der Wohnanlage zerstören und wie einen Spielplatz aussehen lassen würde. In diesem Fall bekam der Kläger Recht.
Der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise der dort wohnende Mieter hat eine so genannte 'Verkehrssicherungspflicht' auf seinem Grundstück. Er muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommen kann. Wer diese Sicherheitsvorkehrungen nicht trifft, wird schnell dazu aufgefordert das Planschbecken abzubauen und müsse für Schadensfälle haften.
Damit dem Planschen im Garten also nichts im Weg steht, sollten Sie immer genau den Mietvertrag und die Hausordnung studieren, sowie sich mit Vermietern und Nachbarn kurzschließen. Ob Sie in einem Streitfall Recht bekommen, hängt immer vom Einzelfall ab.