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Kann mir mein Nachbar einen Swimmingpool im Garten verbieten?

Hugo Fischer
Hugo Fischer
2025-06-26 06:05:08
Anzahl der Antworten: 5
Generell ist es jedem Mieter erlaubt ein Planschbecken in seinem Garten aufzustellen, wie zwei Gerichte unabhängig voneinander entschieden haben. Allerdings scheint es auch immer auf die Größe des Planschbeckens anzukommen. In Berlin musste sich ein Wohnungseigentümer vor dem Kammergericht verantworten, weil er einen 90 Zentimeter hohen Pool mit 3,5 Metern Durchmesser auf seiner Sondernutzungsfläche des Gemeinschaftsgartens aufstellte. Ein anderer Wohnungseigentümer klagte deshalb auf Unterlassung, weil das Schwimmbecken den optischen Eindruck der Wohnunganlage zerstören und wie einen Spielplatz aussehen lassen würde. In diesem Fall bekam der Kläger Recht. Und auch 2015 entschied das Landgericht Dortmund im Sinne einer Klägerin, der die Optik eines Planschbeckens nicht gefiel. "Diese Veränderung ist auch nachteilig, da sich das Planschbecken, welches leuchtend hellblau ist, nicht in die Eigenart einer Ziergartenanlage einfügt". Eine Mutter war also gezwungen das Planschbecken von 2,59 mal 1,79 Metern und einer Höhe von 90 Zentimetern wieder abzubauen. Der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise der dort wohnende Mieter hat eine so genannte 'Verkehrssicherungspflicht' auf seinem Grundstück. Er muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommen kann. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass der Swimmingpool abgesichert werden muss, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder aufs Grundstück kommen und dort hineinfallen könnten. Wer diese Sicherheitsvorkehrungen nicht trifft, wird schnell dazu aufgefordert das Planschbecken abzubauen und müsse für Schadensfälle haften. Damit dem Planschen im Garten also nichts im Weg steht, sollten Sie immer genau den Mietvertrag und die Hausordnung studieren, sowie sich mit Vermietern und Nachbarn kurzschließen. Ob Sie in einem Streitfall Recht bekommen, hängt immer vom Einzelfall ab.
Giuseppe Kopp
Giuseppe Kopp
2025-06-26 04:40:44
Anzahl der Antworten: 4
Die klagende Eigentümerin erhielt in allen Instanzen Recht. Sie hat einen Anspruch auf Unterlassung der Bauarbeiten. Der bereits ausgeschachtete Pool darf daher nicht weitergebaut werden. Die Poolbauer hätten zum Bau des Pools einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiholen müssen. Das Sondernutzungsrecht am eigenen Gartenanteil gibt nicht das Recht zu einer grundlegenden Umgestaltung dieses Teils des Gemeinschaftseigentums. Die Errichtung eines Swimmingpools stellt aber so eine grundlegende Umgestaltung dar, da das deutlich über die normale Gartennutzung oder den Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen hinausgeht. Sie sehen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft benötigen Sie für jede bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums einen gemeinschaftlichen Beschluss. Setzen Sie sich über den Beschlusszwang hinweg und nehmen eine bauliche Veränderung eigenmächtig vor, kann das ganz schnell das Aus für Ihre Bauarbeiten bedeuten.
Jan Roth
Jan Roth
2025-06-26 04:24:17
Anzahl der Antworten: 4
Es gibt keine andere Lösung, weil mein Nachbar zu keiner Einigung bereit ist. Ich kann keine Rechtsgrundlage für die Entfernung Ihres Schwimmbeckens erkennen. Ihr Schwimmbecken ist nach § 65 Abs.1 Ziff. 30 BauO NW genehmigungsfrei. Einen Grenzabstand müssen Sie mit dem Schwimmbecken auch nicht einhalten, da es sich dabei nicht um ein Gebäude, sondern eine bauliche Anlage handelt. Sie müssen mit dem Schwimmbad lediglich den nachbarrechtlichen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Eine Verpflichtung zur Beseitigung des Schwimmbeckens sehe ich nicht. Sie sollten sich also durch Ihren Nachbarn nicht unter Druck setzen lassen, er allein hat ein Problem mit seiner Hundehütte - nicht Sie.
Lena Mann
Lena Mann
2025-06-26 03:02:33
Anzahl der Antworten: 13
Ist der Pool überdacht und von Glaswänden umfasst, handele es sich um ein Gebäude, das genehmigungspflichtig sein kann. Auch ein Pool, der direkt an das bestehende Haus angebaut wird, müsse in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Gebäude genehmigt werden. In der Regel sind aufblasbare Planschbecken im Garten aber genehmigungsfrei und benötigen keiner Zustimmung von Vermietern und Nachbarn, da es sich um einen temporären Aufbau handelt. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Kerpen. Wer einen festen Pool im Schrebergarten haben möchte, sollte sich vorher beim entsprechenden Verein oder der Verwaltung des Gartens erkundigen. Darüber hinaus seien mit dem Haus verbundene Schwimmbecken rechtlich ganz anders als separat stehende Pools im Garten zu behandeln. Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein erklärt gegenüber chip.de, dass Schwimmbecken mit einem Volumen von bis zu 100 Kubikmetern in den meisten Fällen keine Baugenehmigung brauchen, da dieser planungsrechtlich als Nebenanlage gelten. Sind Nebenanlagen allerdings nicht zulässig, ist auch ein normalgroßes Becken planungsrechtlich untersagt. Zudem sei das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu beachten.
Susanna Wahl
Susanna Wahl
2025-06-26 02:57:26
Anzahl der Antworten: 8
Kein Wunder, das kühle Wasser ist an heißen Tagen im Sommer schön erfrischend. Du solltest mit dem örtlichen Bauamt sprechen und einen Blick in den Bebauungsplan. Es kann sein, dass er Vorgaben für private Schwimmbecken enthält. Du hast ein Haus gemietet und möchtest einen Swimmingpool im Garten haben. Wenn es ein großer Aufstellpool oder ein Einbaupool sein soll, muss der Vermieter das erlauben. Sollte sich ein Nachbar gestört fühlen, sprich in Ruhe mit ihm. Wenn du ein Grundstück mit Pool besitzt oder angemietet hast, dann hast du die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Zum Beispiel für Kinder von Nachbarn, die versuchen könnten, unbemerkt in deinem Pool zu schwimmen.