Wie markiert man die Tiefe eines Schwimmbeckens?

Edeltraut Wetzel
2025-07-21 12:40:50
Anzahl der Antworten
: 7
Um die Tiefe eines Schwimmbeckens festzustellen, wird eine Stange senkrecht auf den Grund gestellt.
Sie ragt dann 80 cm aus dem Wasser.
Neigt man die Stange bis sie eintaucht, so taucht sie 2,40 m seitlich ein.
Beckentiefe x.
Stangenlänge x+80.
Dann gilt x2+2,42= (0,8+x)2 oder x2+2,42=x2+1,6x+0,64 oder 2,42= 1,6x+0,64.
Das Becken ist 3,2 m tief.

Friedrich-Wilhelm Ahrens
2025-07-21 11:02:28
Anzahl der Antworten
: 6
Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart.
Die Wassertiefen müssen in Kontrastfarben durch Zahlen mit einer Ziffernhöhe von mindestens 70 mm angegeben werden und vom Beckenumgang aus lesbar sein.
Die Funktionsbereiche und Wassertiefen sind in unmittelbarer Nähe des Beckenrandes deutlich erkennbar und dauerhaft anzugeben.
In Nichtschwimmerbereichen darf sie höchstens 1,35 m sein.
Vor jedem Startsockel muss die Wassertiefe mindestens 1,8 m auf einer Länge von 6 m betragen.
Die Kennzeichnungen sollen vom Beckenumgang aus erkennbar sein, dies kann z. B. durch Schilder oder Trennleinen auf oder über der Wasserfläche erfolgen.
Zu unterscheiden sind z. B. Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Sprungbereiche.
Die Kennzeichnung muss Badbesucherinnen und Badbesuchern Informationen zu den verschiedenen Funktionsbereichen und Wassertiefen der Becken liefern.
Hierbei ist die Erkennbarkeit vom Beckenumgang aus und, falls notwendig, auch innerhalb des Beckens zu beachten.
Bei Vario- oder Mehrzweckbecken mit Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich sind zum Schutz der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer entsprechende Kennzeichnungen erforderlich.
Ein angrenzender Springerteil soll ebenfalls durch ein Trennseil abgeteilt sein.
Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart.
Das Trennseil soll auf oder über der Wasserfläche deutlich sichtbar sein und im Wasser nicht durchhängen.
Halterungen für die Befestigung des Trennseils in der Beckenwand sind versenkt anzubringen.
Sie dürfen keine Fang- oder Stolperstellen bilden.
Bei gleichmäßigem Gefälle vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich, ist ein Begrenzungsseil in der Regel nicht erforderlich.
Ein Begrenzungsseil ist jedoch erforderlich, wenn die Beckenseite eine erhöhte Gefahr beim Einstieg in das Wasser darstellt.
Funktionsbereiche in Mehrzweckbecken sollen an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnungen sollen vom Beckenumgang aus erkennbar sein, dies kann z. B. durch Schilder oder Trennleinen auf oder über der Wasserfläche erfolgen.
Die Kennzeichnung muss Badbesucherinnen und Badbesuchern Informationen zu den verschiedenen Funktionsbereichen und Wassertiefen der Becken liefern.
Hierbei ist die Erkennbarkeit vom Beckenumgang aus und, falls notwendig, auch innerhalb des Beckens zu beachten.
Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart.
Die Wassertiefen müssen in Kontrastfarben durch Zahlen mit einer Ziffernhöhe von mindestens 70 mm angegeben werden und vom Beckenumgang aus lesbar sein.
Die Funktionsbereiche und Wassertiefen sind in unmittelbarer Nähe des Beckenrandes deutlich erkennbar und dauerhaft anzugeben.
Vor jedem Startsockel muss die Wassertiefe mindestens 1,8 m auf einer Länge von 6 m betragen.
Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart.
In Nichtschwimmerbereichen darf sie höchstens 1,35 m sein.
Die Kennzeichnungen sollen vom Beckenumgang aus erkennbar sein, dies kann z. B. durch Schilder oder Trennleinen auf oder über der Wasserfläche erfolgen.
Zu unterscheiden sind z. B. Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Sprungbereiche.
Die Kennzeichnung muss Badbesucherinnen und Badbesuchern Informationen zu den verschiedenen Funktionsbereichen und Wassertiefen der Becken liefern.
Hierbei ist die Erkennbarkeit vom Beckenumgang aus und, falls notwendig, auch innerhalb des Beckens zu beachten.
Bei Vario- oder Mehrzweckbecken mit Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich sind zum Schutz der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer entsprechende Kennzeichnungen erforderlich.
Ein angrenzender Springerteil soll ebenfalls durch ein Trennseil abgeteilt sein.
Das Trennseil soll auf oder über der Wasserfläche deutlich sichtbar sein und im Wasser nicht durchhängen.
Halterungen für die Befestigung des Trennseils in der Beckenwand sind versenkt anzubringen.
Sie dürfen keine Fang- oder Stolperstellen bilden.
Bei gleichmäßigem Gefälle vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich, ist ein Begrenzungsseil in der Regel nicht erforderlich.
Ein Begrenzungsseil ist jedoch erforderlich, wenn die Beckenseite eine erhöhte Gefahr beim Einstieg in das Wasser darstellt.
Funktionsbereiche in Mehrzweckbecken sollen an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnungen sollen vom Beckenumgang aus erkennbar sein, dies kann z. B. durch Schilder oder Trennleinen auf oder über der Wasserfläche erfolgen.
Die Kennzeichnung muss Badbesucherinnen und Badbesuchern Informationen zu den verschiedenen Funktionsbereichen und Wassertiefen der Becken liefern.
Hierbei ist die Erkennbarkeit vom Beckenumgang aus und, falls notwendig, auch innerhalb des Beckens zu beachten.
Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart.
Die Wassertiefen müssen in Kontrastfarben durch Zahlen mit einer Ziffernhöhe von mindestens 70 mm angegeben werden und vom Beckenumgang aus lesbar sein.
Die Funktionsbereiche und Wassertiefen sind in unmittelbarer Nähe des Beckenrandes deutlich erkennbar und dauerhaft anzugeben.
Vor jedem Startsockel muss die Wassertiefe mindestens 1,8 m auf einer Länge von 6 m betragen.
Die Wassertiefe ist abhängig von der Beckenart.
In Nichtschwimmerbereichen darf sie höchstens 1,35 m sein.
Die Kennzeichnungen sollen vom Beckenumgang aus erkennbar sein, dies kann z. B. durch Schilder oder Trennleinen auf oder über der Wasserfläche erfolgen.
Zu unterscheiden sind z. B. Nichtschwimmer-, Schwimmer- und Sprungbereiche.
Die Kennzeichnung muss Badbesucherinnen und Badbesuchern Informationen zu den verschiedenen Funktionsbereichen und Wassertiefen der Becken liefern.
Hierbei ist die Erkennbarkeit vom Beckenumgang aus und, falls notwendig, auch innerhalb des Beckens zu beachten.