Wie groß ist ein Pool ohne Genehmigung?

Trude Schilling
2025-05-22 05:14:36
Anzahl der Antworten: 4
Beim Bau eines Pools im Garten ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich, wenn das Becken weniger als 100 Kubikmeter fasst. Die Wassertiefe darf 1,50 Meter nicht überschreiten. Das heißt, dass du maximal einen Garten-Pool von etwa 12 x 7 Metern anlegen darfst, ohne Genehmigung. Bei Dimensionen, die darüber hinausgehen, ist der eingetiefte Garten-Pool genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung kannst du sogar eine Rutsche oder einen Sprungturm an den Rand stellen – bis zu zehn Metern hoch.

Irina Burkhardt
2025-05-14 21:40:24
Anzahl der Antworten: 6
Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei. Benötigt wird eine Baugenehmigung meist, wenn der Swimmingpool größer als 100 Kubikmeter sein soll, wenn er im Innenbereich gebaut oder überdacht wird. Bei der Maximalgröße eines Pools sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt. Der Pool darf grundsätzlich über 100 Kubikmeter groß sein, sofern die Grenzabstände eingehalten werden und das Bauprojekt mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar ist.

Raimund Brückner
2025-05-06 04:00:17
Anzahl der Antworten: 5
In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig. Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge. Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land, meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern. Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich. In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen. Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden. Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen.

Meinolf Hartmann
2025-05-06 01:39:37
Anzahl der Antworten: 6
Grundlegende Regeln sind in den Bauordnungen der 16 Bundesländer aufgeführt. In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt.
Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu.
In der NRW-Bauordnung steht, dass Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern „verfahrensfrei“ sind und somit keiner Genehmigung bedürfen.
Beispiel: In NRW wäre es prinzipiell also erlaubt, ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern zu bauen.
Grundsätzlich sind Swimming Pools von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe aber in den meisten Fällen genehmigungsfrei.
Eine Baugenehmigung wird zwingend benötigt, wenn der Swimming Pool größer als 100 Kubikmeter sein soll.
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