Wie lange sind Pools noch erlaubt?

Irmhild Vetter
2025-05-02 23:32:56
Anzahl der Antworten: 1
Ein generelles Poolverbot sei aber nicht angemessen, sagt Wasserexperte Alexander Kramer.
Denn die Wasserversorgung in Deutschland sei grundsätzlich nicht gefährdet.
Es kann allerdings, gerade bei langanhaltenden Hitze- und Dürreperioden, zu Wasserknappheiten kommen.
Dann ist eine Möglichkeit eben auch, dass die Kommunen als Ultima Ratio eine Nutzungsbeschränkung oder Verwendungsverbote aussprechen, erklärt Kramer.
Wir sollten den Menschen ihren Spaß in der Freizeit schon lassen.
Wir hatten ein sehr feuchtes Frühjahr und trockene Sommer sind auch in Jahren zuvor gang und gäbe gewesen, sagt René Hobusch.

Jakob Bock
2025-05-02 22:34:34
Anzahl der Antworten: 1
Schwimmbecken mit einem Volumen von bis zu 100 Kubikmetern in den meisten Fällen keine Baugenehmigung brauchen, da dieser planungsrechtlich als Nebenanlage gelten. Sind Nebenanlagen allerdings nicht zulässig, ist auch ein normalgroßes Becken planungsrechtlich untersagt. Darüber hinaus seien mit dem Haus verbundene Schwimmbecken rechtlich ganz anders als separat stehende Pools im Garten zu behandeln. Ist der Pool überdacht und von Glaswänden umfasst, handele es sich um ein Gebäude, das genehmigungspflichtig sein kann. Im Jahr 2018 urteilte das Amtsgericht München, dass eine solche auf Dauer angelegte bauliche Veränderung vom Vermieter nur zu dulden sei, wenn dies weder eine Subtanzverletzung noch eine ästhetische Beeinträchtigung hervorrufe. Zudem sei das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu beachten. In Kleingärten, sogenannten Schrebergärten, ist ein fest installierter Pool grundsätzlich verboten, da er der Idee des Kleingartens, in dem Erholung und gärtnerische Betätigung im Mittelpunkt stehen, widerspricht.

Reinhardt Neubauer
2025-05-02 19:23:45
Anzahl der Antworten: 2
Dann trübte die Energiekrise den Traum vom Urlaubsparadies im eigenen Garten. Dazu kommen Warnungen vor Wasserknappheit und Berichte über Poolverbote. Ist der Pool auch im Jahr 2023 noch cool?

Dorothee Harms
2025-05-02 18:49:33
Anzahl der Antworten: 2
Bei eingelassenen Pools maßgeblich ist das Baurecht auf Landesebene, allerdings halten sich die Vorgaben an die sogenannte Musterbauordnung genauer gesagt deren Paragrafen 61 Nr. 10a. Der wiederum sieht vor, dass Becken von weniger als 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigen. Die Wassertiefe darf 1,50 Meter nicht überschreiten – andernfalls müsste ein geschulter Bademeister am Pool stehen. Das heißt, dass du maximal einen Garten-Pool von etwa 12 x 7 Metern anlegen darfst, ohne Genehmigung. Bei Dimensionen, die darüber hinausgehen, ist der eingetiefte Garten-Pool genehmigungspflichtig. Anders sieht es aus, wenn du deinen Pool im Garten überdachen willst. Eine solche Abdeckung aus Glas oder Kunststoff, auch die beweglichen Modelle, macht aus dem Pool nämlich ein Gebäude. Um die Baugenehmigung kommst du dann nicht herum. Das gilt selbst bei einem Nachrüsten mit einer Abdeckung!