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Kann Nachbar Pool verbieten?

Denise Burkhardt
Denise Burkhardt
2025-07-04 10:48:23
Anzahl der Antworten : 12
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Sofern Hausordnung oder Mietvertrag keine anderen Regelungen vorsehen, darf der Vermieter den Pool im Garten nicht verbieten. Wichtig ist, dass die weitere Nutzung des Gartens nicht behindert wird und andere Mieter nicht gestört werden. Auch auf dem Balkon können Sie in der Regel ohne Probleme ein kleines Schwimmbecken aufstellen. Ist es nach den Regelungen der Hausordnung oder des Mietvertrags ausdrücklich untersagt, einen Pool aufzustellen, ist der Sprung ins kühle Nass leider nicht möglich. Nicht nur Mieter, sondern auch Wohnungseigentümer sollten also bestenfalls vor dem Aufstellen eines Pools die Zustimmung der Nachbarn einholen.
Margrit Petersen
Margrit Petersen
2025-07-01 09:33:01
Anzahl der Antworten : 13
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Einen Grenzabstand müssen Sie mit dem Schwimmbecken auch nicht einhalten, da es sich dabei nicht um ein Gebäude, sondern eine bauliche Anlage handelt. Sie müssen mit dem Schwimmbad lediglich den nachbarrechtlichen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Abstandsflächen nach § 6 BauO müssen aber lediglich von Gebäuden eingehalten werden - nicht von sonstigen baulichen Anlagen. Eine Verpflichtung zur Beseitigung des Schwimmbeckens sehe ich nicht. Sie sollten sich also durch Ihren Nachbarn nicht unter Druck setzen lassen, er allein hat ein Problem mit seiner Hundehütte - nicht Sie.
Hans-Günther Metzger
Hans-Günther Metzger
2025-06-20 23:01:21
Anzahl der Antworten : 13
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Prinzipiell ist dies erlaubt, so lange weder Nachbarn gestört werden noch die Bausubstanz beschädigt wird. Mieter müssen aber darauf achten, dass Nachbarn nicht durch Spritzwasser oder zu lautes Toben gestört werden. Auch darf der aufgestellte Pool die übrige Nutzung des Gartens nicht behindern. Wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt wurde, dürfen Mieter auch auf dem Balkon ein Planschbecken oder einen Pool errichten. Mieter müssen zudem darauf achten, dass Spritz- oder Überlaufwasser weder die Nachbarn belästigt noch die Bausubstanz am Haus beschädigt, wenn kein ausreichend dimensionierter Regenablauf vorhanden ist.
Marlen Hinz
Marlen Hinz
2025-06-11 14:58:07
Anzahl der Antworten : 13
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Generell ist es jedem Mieter erlaubt ein Planschbecken in seinem Garten aufzustellen, wie zwei Gerichte unabhängig voneinander entschieden haben. Allerdings scheint es auch immer auf die Größe des Planschbeckens anzukommen. In Berlin musste sich ein Wohnungseigentümer vor dem Kammergericht verantworten, weil er einen 90 Zentimeter hohen Pool mit 3,5 Metern Durchmesser auf seiner Sondernutzungsfläche des Gemeinschaftsgartens aufstellte. Ein anderer Wohnungseigentümer klagte deshalb auf Unterlassung, weil das Schwimmbecken den optischen Eindruck der Wohnanlage zerstören und wie einen Spielplatz aussehen lassen würde. In diesem Fall bekam der Kläger Recht. Und auch 2015 entschied das Landgericht Dortmund im Sinne einer Klägerin, der die Optik eines Planschbeckens nicht gefiel. Eine Mutter war also gezwungen das Planschbecken von 2,59 mal 1,79 Metern und einer Höhe von 90 Zentimetern wieder abzubauen. Der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise der dort wohnende Mieter hat eine so genannte 'Verkehrssicherungspflicht' auf seinem Grundstück. Er muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommen kann. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass der Swimmingpool abgesichert werden muss, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder aufs Grundstück kommen und dort hineinfallen könnten. Wer diese Sicherheitsvorkehrungen nicht trifft, wird schnell dazu aufgefordert das Planschbecken abzubauen und müsse für Schadensfälle haften. Damit dem Planschen im Garten also nichts im Weg steht, sollten Sie immer genau den Mietvertrag und die Hausordnung studieren, sowie sich mit Vermietern und Nachbarn kurzschließen. Ob Sie in einem Streitfall Recht bekommen, hängt immer vom Einzelfall ab.
Imke Fleischer
Imke Fleischer
2025-06-11 10:32:00
Anzahl der Antworten : 16
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Dürfen Mie­ter einen Pool bauen? Du hast ein Haus gemietet und möchtest einen Swimmingpool im Garten haben? Wenn es ein großer Aufstellpool oder ein Einbaupool sein soll, muss der Vermieter das erlauben. In einem Mehrfamilienhaus wird es komplizierter. Wenn andere Mieter den Garten nutzen dürfen, darfst du dort keinen Pool aufstellen. Sprich am besten in Ruhe mit dem Eigentümer und deinen Nachbarn über deine Idee. Außerdem ist es belangrijk, vor dem Bau des Pools, einen Blick in den Bebauungsplan zu werfen und mit dem örtlichen Bauamt zu sprechen.
Caroline Anders
Caroline Anders
2025-06-11 10:20:16
Anzahl der Antworten : 16
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Das Amtsgericht München urteilte, dass ein solches Schwimmbecken den Rahmen des erlaubten Gebrauchs überschreitet. Das Amtsgericht München erklärte, dass eine solche auf Dauer angelegte bauliche Veränderung vom Vermieter nur zu dulden sei, wenn dies weder eine Substanzverletzung noch eine ästhetische Beeinträchtigung hervorrufe. Außerdem sei das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu beachten. Das Amtsgericht München wertete dies als ästhetische Beeinträchtigung sowie als Verstoß gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, da eine Platzierung im hinteren Bereich des Grundstücks ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Die Richter verurteilten den Mieter zur vollständigen Beseitigung des Swimmingpools im Garten. Damit man selbst nicht in eine solche Situation gerät, sollte man sicher immer vorher mit dem Vermieter abstimmen. Dieser kann dann für eine bauliche Maßnahme grünes Licht geben – oder eben nicht. So vermeidet man, möglicherweise schon Geld investiert zu haben.