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Wie tief darf ich meinen Pool bauen?

Liane Haas
Liane Haas
2025-08-01 08:49:52
Anzahl der Antworten : 16
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Grundlegende Regelungen dazu finden sich in den Bauordnungen der 16 Bundesländer. In den meisten Fällen gilt: Für einen Swimmingpool bis zu 100 Kubikmetern wird keine Baugenehmigung benötigt. Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern. Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei. Bei der Maximalgröße eines Pools sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt. Das gilt jedoch generell nur für Grundstücke innerhalb von Gemeinden – und kann von Ort zu Ort variieren, weil jede Gemeinde eigene Verordnungen hierzu erlassen kann. Der Pool darf grundsätzlich über 100 Kubikmeter groß sein, sofern die Grenzabstände eingehalten werden und das Bauprojekt mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar ist. Jedoch wird dann eine Baugenehmigung vom Bauamt benötigt.
Harro Becker
Harro Becker
2025-07-31 13:38:04
Anzahl der Antworten : 16
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In vielen Fällen brauchst du keine Baugenehmigung für deinen eigenen Gartenpool. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet. Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei. Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe. Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.
Frida Auer
Frida Auer
2025-07-23 15:52:01
Anzahl der Antworten : 11
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Im Privatbereich gibt es bei Schwimmbecken bis 35m2 und einer Wassertiefe bis zu 150cm oft die Ausnahme, dass diese keine Bauanzeige erfordern. Über 35m2 gilt und bei grösserer Tiefe als 150cm sind diese so gut wie immer anzeigepflichtig. In Oberösterreich ist die Erstellung von Pools mit einer Grösse ab 35m2 und einer Tiefe ab 150cm anzeigepflichtig und erfordern eine Baugenehmigung. In Niederösterreich ist die Errichtung eines Schwimmbeckens mit einem Volumen von 50m3 nicht anzeigepflichtig. Darüber sind die Schwimmbecken genehmigungspflichtig. In Wien ist zB. der Abstand zum Nachbarn entscheidend. So muss man einen Abstand von 3m zum Nachbarn einhalten und das Volumen vom Schwimmbecken darf nicht mehr als ~60m3 aufweisen. Wenn der Nachbar zustimmt, dann kann der Abstand von 3 Meter aber unterschritten werden.
Annette Schilling
Annette Schilling
2025-07-10 21:14:01
Anzahl der Antworten : 9
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Jedes private Schwimmbecken, welches in den Boden eingelassen ist oder auch frei aufgestellt ist und nicht mindestens eine unübersteigbare Außenwandhöhe von 110 cm hat, muss durch mindestens eine Schutzeinrichtung abgesichert sein. Sicherer Zugang zum Schwimmbecken gilt für Pools ab Beckenhöhe 85 cm. Als Schutzeinrichtung gilt: Abgeschlossene Umzäunung Sicherheitsabdeckung Überdachung bzw. Schiebehalle Nachrüstsatz für Hochbeckenleitern bei komplett aufgestellten Pools.