Was kann man gegen ständige Lärmbelästigung tun?

Ulf Baur
2025-07-22 04:15:16
Anzahl der Antworten
: 12
Wenn die Nachbar:innen nerven, empfiehlt sich grundsätzlich ein ruhiges und klärendes Gespräch.
Dabei können die unterschiedlichen Sichtweisen besprochen und Verständnis für die andere Partei gewonnen werden.
Führt ein Gespräch nicht zu einer Verbesserung der Situation, könnte die Ruhestörung anschließend bei der Hausverwaltung oder den Vermietenden gemeldet werden.
Das kann letztlich sogar bis zu einer Kündigung der lauten Nachbar:innen oder auch zu einer Baumaßnahme zur Verbesserung der Schalldämmung führen.
Wenn gerade auch innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten der Lärm nicht mehr erträglich ist, kann das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet werden.
Dafür empfiehlt es sich, ein Lärmprotokoll anzulegen, in dem die Zeit und die Art des Lärms protokolliert wird.
Bei besonders lang andauernder Lärmbelastung kann das auch eine Mietminderung zur Folge haben - allerdings hängt das in der Regel vom Einzelfall ab.
Helfen alle Gespräche oder Vermittlungen durch die Hausverwaltung nicht, bleibt als letzte Option ein Umzug.

Franziska Schumacher
2025-07-15 01:36:17
Anzahl der Antworten
: 6
Sind Ihre Nachbarn allerdings ständig laut, müssen Sie die Ruhestörung nicht erdulden. Bevor Sie aber gleich die Polizei rufen, versuchen Sie am besten erstmal, den Konflikt auf anderem Wege zu lösen: Sprechen Sie Ihre Nachbarn an und machen Sie ihnen klar, dass und warum Sie sie sich durch den Lärm gestört fühlen.
Auch kann es helfen, ein Lärmprotokoll zu führen.
Geht es um Lärmbelästigung von Nachbarn, sind Vermieter oft die richtigen Ansprechpartner und können in manchen Fällen auch rechtliche Schritte einleiten.
Manchmal ist eine Abmahnung des Vermieters eine sinnvolle Lösung und reicht schon, um in Zukunft für Ruhe zu sorgen.
Wenn alle oben genannten Möglichkeiten nicht zum Ziel führen, können Sie auch immer die Polizei rufen.
Und bei Polizei oder Ordnungsamt eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen.
Bei Ruhestörung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Burkhard Riedel
2025-07-04 06:09:24
Anzahl der Antworten
: 10
Die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und die Sonntags- bzw. Feiertagsruhe ganztags sind einzuhalten. Dem Wohnungsinhaber obliegt die besondere Sorgfaltspflicht, stets zu gewährleisten, dass in seiner Wohnung ruhestörender Lärm unterbleibt. Sofern andere Hausbewohner unzumutbar gestört werden können, darf Musik auch tagsüber nur in Zimmerlautstärke gehört werden. Für die Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden ist das Ordnungsamt zuständig. Bei einer Anzeige wegen Nachbarschaftslärm wird keine Schallpegelmessung durchgeführt, denn die Frage, ob hier eine Ruhestörung vorliegt, kann bei verhaltensbedingten Geräuschimmissionen jeder verständige, nicht besonders geräuschempfindliche Mensch beantworten. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt neben den Eigenschaften der Störung auch die Häufigkeit und ggf. frühere gleichartige Störungen durch den Verursacher.

Björn Hartmann
2025-07-04 05:50:36
Anzahl der Antworten
: 16
Wenn derartige Reparaturarbeiten gewerblich durch eine Kfz-Werkstatt ausgeführt werden, ist ebenfalls das örtliche Bezirksamt zuständig.
Zuständig ist das örtliche Bezirksamt.
Außerdem handelt er nach § 117 OWiG ordnungswidrig, da er in einem unzulässigen Ausmaß vermeidbaren Lärm erzeugt, der die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Lautstarke Reparaturarbeiten im Freien dürfen auch zur Tageszeit nicht in unmittelbarer Nähe von Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen vorgenommen werden.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
Anzeigen können an die Dienststellen der Wasserschutzpolizei in Berlin gerichtet werden.