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Ist ein Whirlpool auf der Dachterrasse erlaubt?

Sigrun Heinemann
Sigrun Heinemann
2025-07-20 10:03:07
Anzahl der Antworten : 10
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Solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, steht dem Wunsch eines eigenen Whirlpools in der Regel auch als Mieter nichts im Wege. Es gibt nämlich Whirlpool-Modelle, die «steckfertig» geliefert werden. Diese müssen nach dem Aufstellen nur mit Wasser befüllt und an den normalen Strom angeschlossen werden. Wenn Sie den Whirlpool nicht in den Boden versenken möchten und keine sonstige baulichen Eingriffe wünschen, brauchen Sie im Normalfall kein Baugesuch, da der Whirlpool voll mobile ist. Trotzdem ist es ratsam, vorgängig mit dem Vermieter darüber zu sprechen und seine Einwilligung einzuholen. Der Vermieter kann das Aufstellen des Whirlpools verweigern, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass durch den Whirlpool Schäden – durch Wasser oder Gewicht – sowie zu hohe Lärmemissionen oder Vibrationen entstehen. Darum sollte als Mieter vorgängig überprüft werden, ob der geplante Standort für das gewünschte Modell geeignet ist. Ist der Untergrund eben und vor allem tragfähig? Beachten Sie unbedingt das Gewicht des gewünschten Whirlpools. Wenn der Vermieter sich einverstanden erklärt, steht Ihrem Traum einer eigenen Wellnessoase als Mieter nichts mehr im Wege.
Joseph Barthel
Joseph Barthel
2025-07-08 16:04:47
Anzahl der Antworten : 13
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Die freudige Antwort lautet JA. Neben dem klassischen Indoor-Whirlpool im Bad und dem Outdoor-Jacuzzi im Garten oder auf der Terrasse, ist es heutzutage durchaus verbreitet, einen Whirlpool auf der Dachterrasse oder auf dem Balkon zu platzieren. Sofern Sie zur Installation keine baulichen Veränderungen vornehmen, brauchen Sie für den Whirlpool auf der Dachterrasse keine Genehmigung im Sinne einer amtlichen Baubewilligung. Dennoch ist es erforderlich, vorab das Vorhaben in der Nachbarschaft oder mit dem Vermieter abzusprechen, denn: Das Abwasser des Whirlpools darf nicht fahrlässig auf der Dachterrasse abfliessen, sondern muss korrekt entsorgt werden. Sind Sie Mieter, prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Klauseln, die Ihnen als Mieter das Aufstellen eines Whirlpools auf der Dachterrasse nicht genehmigen. Erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrem Vermieter, wie er Ihrem Projekt gegenüber gestimmt ist. Möglicherweise möchte er, dass Sie das Vorhaben von einem Statiker beurteilen lassen.
Jens-Uwe Wiesner
Jens-Uwe Wiesner
2025-07-08 14:05:37
Anzahl der Antworten : 11
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Grundsätzlich sind Whirlpools als bewegliche Objekte anzusehen, das bedeutet, dass sie keine amtliche Genehmigung benötigen. In der Schweiz sind die Regelungen jedoch kantonal und kommunal verschieden. Übersteigt der Whirlpool ein Fassungsvermögen von 50 Kubikmetern, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Dennoch ist es ratsam, den Vermieter und die Nachbarn zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Modelle aus unserem Sortiment weisen jedoch maximal 2 Kubikmeter auf, sodass in der Regel keine Baugenehmigung nötig ist.