Wie tief darf ein privater Pool im Garten sein?

Bianca Engel
2025-06-06 21:34:20
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Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern.
Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei.
In Nordrhein-Westfalen muss der Mindestabstand etwa 50 Zentimeter zum benachbarten Grundstück betragen.
In Niedersachsen gelten die Grenzabstände nur für aufgestellte bauliche Anlagen – also eben nicht für im Boden eingelassene Schwimmbecken.
Bei Aufstellpools wird aber in einigen Ländern ein Abstand von zwei bis drei Metern zum Nachbargrundstück verlangt.
Der Pool darf grundsätzlich über 100 Kubikmeter groß sein, sofern die Grenzabstände eingehalten werden und das Bauprojekt mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar ist.
Jedoch wird dann eine Baugenehmigung vom Bauamt benötigt.