Wie tief darf ein privater Pool im Garten sein?

Kornelia Steiner
2025-06-30 17:07:16
Anzahl der Antworten
: 17
Die Wassertiefe sollte wegen der Kinder nicht verringert werden, da Kinder schnell wachsen und bald schwimmen lernen. Eine Schwimmbadüberdachung hält diese vom Schwimmbecken fern, solange sie noch nicht schwimmen können. Vor allem für ältere Menschen, die lieber im Wasser stehen und z. B. die Gelenke bewegen wollen, sind 1, 35 m zu wenig. Bei einer Tiefe von 1,5 m sind aufgrund des größeren Auftriebs alle Bewegungen einfacher auszuführen. Das gängigste und gebräuchlichste Maß bei einem rechteckigen Becken sind 8 x 4 m mit einer Tiefe zwischen 1,35 - 1,5 m.

Egbert Brand
2025-06-27 09:25:14
Anzahl der Antworten
: 12
Jedes private Schwimmbecken, welches in den Boden eingelassen ist oder auch frei aufgestellt ist und nicht mindestens eine unübersteigbare Außenwandhöhe von 110 cm hat, muss durch mindestens eine Schutzeinrichtung abgesichert sein.
Sicherer Zugang zum Schwimmbecken gilt für Pools ab Beckenhöhe 85 cm.
Niemand sollte in flaches Wasser springen, da dies zu schweren Verletzungen oder zum Tode führen kann.
Sämtliche Nutzer, insbesondere Kinder, werden dazu angehalten, schwimmen zu lernen.

Gabriel Henning
2025-06-17 05:14:12
Anzahl der Antworten
: 9
In vielen Fällen brauchst du keine Baugenehmigung für deinen eigenen Gartenpool. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet. Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei. Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe. Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.

Bianca Engel
2025-06-06 21:34:20
Anzahl der Antworten
: 10
Das wäre also beispielsweise ein elf Meter langes und sechs Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Metern.
Grundsätzlich sind Becken von acht Metern Länge und 1,50 Metern Tiefe meist genehmigungsfrei.
In Nordrhein-Westfalen muss der Mindestabstand etwa 50 Zentimeter zum benachbarten Grundstück betragen.
In Niedersachsen gelten die Grenzabstände nur für aufgestellte bauliche Anlagen – also eben nicht für im Boden eingelassene Schwimmbecken.
Bei Aufstellpools wird aber in einigen Ländern ein Abstand von zwei bis drei Metern zum Nachbargrundstück verlangt.
Der Pool darf grundsätzlich über 100 Kubikmeter groß sein, sofern die Grenzabstände eingehalten werden und das Bauprojekt mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar ist.
Jedoch wird dann eine Baugenehmigung vom Bauamt benötigt.