:

Wie groß darf ein Riss im Beton sein?

Günther Göbel
Günther Göbel
2025-06-05 08:13:52
Anzahl der Antworten: 3
Sehr feine Risse mit Risstiefen von 1 bis 2 mm stellen dagegen keinen technischen Schaden dar. Riss mit einer Rissbreite von 0,4 mm an einem Brückenpfeiler gegen keinen technischen Schaden dar. Die Anforderungen, die sich aus der Dauerhaftigkeit ergeben, sind z. B. für ein Innenbauteil des allgemeinen Hochbaus, das während seiner gesamten Lebensdauer vorwiegend trockenen Umgebungsbedingungen ausgesetzt ist, deutlich weniger streng als für ein der Witterung und evtl. sogar einer Chloridbeanspruchung ausgesetztes Außenbauteil. Somit sind die aus technischer Sicht zulässigen rechnerischen Rissbreiten bei einem Innenbauteil auch größer als bei einem Außenbauteil. Grenzwerte der technisch zulässigen Rissbreiten sind in der Bemessungsnorm für Stahlbeton- oder Spannbeton in Abhängigkeit der auf das Bauteil einwirkenden Umgebungsbedingungen vorgegeben. Für Entwurfsgrundsatz beispielsweise werden in Abhängigkeit vom Druckgefälle des Wassers Rechenwerte der Trennrissbreiten angegeben. Neben einer Rissbreitenbegrenzung zur Sicherung der Dauerhaftigkeit und der Funktionalität können Rissbreiten auch durch explizite Vorgaben im Bauvertrag begrenzt werden, wie z. B. „Risse mit Rissbreiten > 0,2 mm sind nicht zulässig“. Die Bemessungsnorm für Stahlbeton- oder Spannbeton in Abhängigkeit der auf das Bauteil einwirkenden Umgebungsbedingungen legt die Grenzwerte für die zulässigen Rissbreiten fest. Bei WU-Konstruktionen ist der Beton neben der tragenden auch die abdichtende Funktion übernimmt. Der Wert einer zulässigen Rissbreite hängt von den Umgebungsbedingungen und der Art und Funktion des Bauwerks ab. Beispielsweise können die Werte der Trennrissbreiten in einer Tabelle angegeben werden. Risse weder die Gebrauchstauglichkeit noch die Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken beeinträchtigen, sofern sie ausreichend verteilt und ihre Breite auf ein unschädliches Maß begrenzt wird. Das unschädliche Maß der Rissbreite hängt von den Umgebungsbedingungen sowie der Art und Funktion des Bauwerks ab. Weitere Anforderungen an die zulässige Rissbreite können sich aus der Funktion des Bauwerks ergeben.
Johannes Kuhlmann
Johannes Kuhlmann
2025-06-05 07:27:09
Anzahl der Antworten: 2
Der Nachweis zur Begrenzung der Rissbreite nach DIN EN 1996-1-1 soll den Korrosionsschutz der Bewehrung gewährleisten und größere Rissbreiten vermeiden. Die wichtigsten konstruktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Rissbreite sind das Einlegen von Mindestbewehrung, die die Risse nicht verhindern kann, aber so verteilt, dass viele schmale und damit ungefährliche Risse entstehen, und das Anordnen von Fugen. Je nach den Umweltbedingungen werden Rissbreiten von 0,1 bis 0,4 mm als unbedenklich angesehen.