Wie groß darf ein Riss im Beton sein?

Julia Nagel
2025-06-13 21:17:40
Anzahl der Antworten: 7
Der Vorteil dabei ist, dass sehr kleine Risse optisch nicht wahrgenommen werden und sogar Wassertropfen nicht eindringen können.
So wird ein Keller im Grundwasser höhere Anforderungen erfüllen müssen, als eine Deckenplatte zwischen zwei Wohnungen.
Weil aber die Rissbildung durch mehrere Faktoren beeinflusst wird, lassen sich auch die Rissbreiten nicht exakt vorhersagen.
Die in der Planung und Auslegung angenommenen Rissbreiten können am fertigen Bauwerk über- oder unterschritten werden.
Je nach geforderter Eigenschaft können die Risse verkleinert werden, dafür muss jedoch ein höherer finanzieller Aufwand in Kauf genommen werden.
Bei den hier betrachteten Überlegungen zur Minimierung von auffälligen Rissen muss jedoch auch klargestellt werden, dass die Rissbreitenbeschränkung überwiegend der Dauerhaftigkeit des Betonbauteils dient.
Überlegungen zur Optik spielen erst an zweiter Stelle eine Rolle.
Deutlich wird dies auch bei Sichtbetonbauteilen.
Für Betonbauteile, die nicht beschichtet oder verkleidet werden, gibt es eine Reihe von Empfehlungen und Richtlinien, in denen die Oberflächenqualität definiert wird.
Angaben zur maximalen Rissgröße finden sich in diesen Regelwerken jedoch nicht.

Günther Göbel
2025-06-05 08:13:52
Anzahl der Antworten: 4
Sehr feine Risse mit Risstiefen von 1 bis 2 mm stellen dagegen keinen technischen Schaden dar.
Riss mit einer Rissbreite von 0,4 mm an einem Brückenpfeiler gegen keinen technischen Schaden dar.
Die Anforderungen, die sich aus der Dauerhaftigkeit ergeben, sind z. B. für ein Innenbauteil des allgemeinen Hochbaus, das während seiner gesamten Lebensdauer vorwiegend trockenen Umgebungsbedingungen ausgesetzt ist, deutlich weniger streng als für ein der Witterung und evtl. sogar einer Chloridbeanspruchung ausgesetztes Außenbauteil.
Somit sind die aus technischer Sicht zulässigen rechnerischen Rissbreiten bei einem Innenbauteil auch größer als bei einem Außenbauteil.
Grenzwerte der technisch zulässigen Rissbreiten sind in der Bemessungsnorm für Stahlbeton- oder Spannbeton in Abhängigkeit der auf das Bauteil einwirkenden Umgebungsbedingungen vorgegeben.
Für Entwurfsgrundsatz beispielsweise werden in Abhängigkeit vom Druckgefälle des Wassers Rechenwerte der Trennrissbreiten angegeben.
Neben einer Rissbreitenbegrenzung zur Sicherung der Dauerhaftigkeit und der Funktionalität können Rissbreiten auch durch explizite Vorgaben im Bauvertrag begrenzt werden, wie z. B. „Risse mit Rissbreiten > 0,2 mm sind nicht zulässig“.
Die Bemessungsnorm für Stahlbeton- oder Spannbeton in Abhängigkeit der auf das Bauteil einwirkenden Umgebungsbedingungen legt die Grenzwerte für die zulässigen Rissbreiten fest.
Bei WU-Konstruktionen ist der Beton neben der tragenden auch die abdichtende Funktion übernimmt.
Der Wert einer zulässigen Rissbreite hängt von den Umgebungsbedingungen und der Art und Funktion des Bauwerks ab.
Beispielsweise können die Werte der Trennrissbreiten in einer Tabelle angegeben werden.
Risse weder die Gebrauchstauglichkeit noch die Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken beeinträchtigen, sofern sie ausreichend verteilt und ihre Breite auf ein unschädliches Maß begrenzt wird.
Das unschädliche Maß der Rissbreite hängt von den Umgebungsbedingungen sowie der Art und Funktion des Bauwerks ab.
Weitere Anforderungen an die zulässige Rissbreite können sich aus der Funktion des Bauwerks ergeben.

Johannes Kuhlmann
2025-06-05 07:27:09
Anzahl der Antworten: 2
Der Nachweis zur Begrenzung der Rissbreite nach DIN EN 1996-1-1 soll den Korrosionsschutz der Bewehrung gewährleisten und größere Rissbreiten vermeiden. Die wichtigsten konstruktiven Maßnahmen zur Begrenzung der Rissbreite sind das Einlegen von Mindestbewehrung, die die Risse nicht verhindern kann, aber so verteilt, dass viele schmale und damit ungefährliche Risse entstehen, und das Anordnen von Fugen. Je nach den Umweltbedingungen werden Rissbreiten von 0,1 bis 0,4 mm als unbedenklich angesehen.