Ist ein Poolbau genehmigungspflichtig?

Manuel Hinz
2025-07-23 05:03:21
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In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig.
Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge.
Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land.
Meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern.
Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich.
In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen.
Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden.
Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen.
Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Auch bei Innenpools müssen einige Regeln beachtet werden.
Hier benötigen Sie auf jeden Fall eine Baugenehmigung von der örtlichen Behörde.
Sollten Sie jedoch bei einer genehmigungspflichtigen Swimmingpool-Größe ohne eine Bewilligung anfangen zu bauen, kann dies bei einer Kontrolle teuer zu stehen kommen.
Denn ohne Genehmigung können die Arbeiten unterbrochen und die Anlage sogar abgerissen werden.