Ist ein Poolbau genehmigungspflichtig?

Mark Schumann
2025-08-25 06:30:10
Anzahl der Antworten
: 20
Ganz konkret hängt die Frage nach der Genehmigung von der Größe des Swimming Pools ab. Mit anderen Worten: Wer sich lediglich ein kleines Planschbecken im Garten aufstellt und es mit Wasser befüllt, braucht dafür selbstverständlich keine Genehmigung einer Behörde. Doch bei größeren Kalibern - insbesondere bei Einbaubecken - sieht das schon ganz anders aus.
Grundlegende Regeln sind in den Bauordnungen der 16 Bundesländer aufgeführt. In fast allen Bundesländern werden für Swimming Pools bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt.
Das trifft auch für Bauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zu. In der NRW-Bauordnung steht, dass Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmetern „verfahrensfrei“ sind und somit keiner Genehmigung bedürfen.
Zwingend benötigt wird eine Baugenehmigung, wenn der Swimming Pool größer als 100 Kubikmeter sein soll.
Eine Ausnahme stellen Bauvorhaben im Außenbereich dar, dort ist dann eine Genehmigung nötig.

Ilse Weiss
2025-08-13 20:32:34
Anzahl der Antworten
: 11
Brauchst du eine Baugenehmigung: In vielen Fällen brauchst du keine Baugenehmigung für deinen eigenen Gartenpool. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet.
Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei.
Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab.
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei.
Indoor-Pools sind genehmigungspflichtig.
Und: Wenn du einen überdachten Pool im Garten haben möchtest, brauchst du für das Dach eine Baugenehmigung.
Dabei ist egal, wie groß das Becken darunter ist.

Meta Bartsch
2025-08-13 02:01:00
Anzahl der Antworten
: 12
Grundsätzlich gilt: Für jedes Bauvorhaben wird immer das Landesbaurecht des jeweiligen Bundeslandes geltend gemacht. So dürfen in Deutschland Schwimmbecken mit einer maximalen Größe von 100 Kubikmetern im eigenen Garten genehmigungsfrei errichtet werden. Dennoch heißt das nicht, dass einfach so drauf los gebaut werden darf. Auch wenn der Pool im eigenen Garten deutlich kleiner sein sollte, als 100 Kubikmeter, muss eine Baumeldung beim entsprechenden Bauamt eingereicht werden. Wenn der Pool aber die vorgegebenen Maße übertrifft oder eine Bedachung angebaut werden soll, ist eine Baugenehmigung vonnöten. Denn für alle Gebäude, und dazu würde ein überdachter Pool definitiv zählen, gelten strenge Vorschriften.

Wanda Rapp
2025-08-06 04:06:28
Anzahl der Antworten
: 14
Schwimmbecken, Pools, Badefässer, Teiche, sind bauliche Anlagen im Sinne der Hessischen Bauordnung.
Die Regelungen sind u.a. deswegen wichtig, da ich mit dem Schwimmbecken Gartenfläche überbaue.
In der Anlage zu §63 der Hessischen Bauordnung sind alle baulichen Anlagen, die keine Baugenehmigung brauchen, aufgelistet.
Demnach brauche ich keine Baugenehmigung unter anderem für Wasserbecken bis 100 m³ Rauminhalt und 2m Tiefe und für luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis 100 m² Fläche.
Von Wasserbecken, die inklusive einer 1m hohen Ummauerung ausgeführt werden, geht eine „Wirkung wie von Gebäuden“ aus, sodass diese bauliche Anlage dann Abstandsflächen auslöst und 3m Abstand zur Nachbargrenze einhalten muss.
Für jede andere Art von Wasserbecken muss ich einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.
Grundsätzlich ja, jedoch dürfen alle baulichen Anlagen zusammengerechnet die Grundflächenzahl nicht überschreiten.
Außerdem könnten Schwimmbecken in einem Bebauungsplan als zulässige Nebenanlage ausgeschlossen werden oder müssen im direkten baulichen Zusammenhang mit dem Hauptgebäude zu diesem gezählt werden.
Die Festsetzungen in Bebauungsplänen zu Schwimmbecken können also sehr umfangreich sein, deswegen hole ich mir für die Prüfung der Grundflächenzahl gemäß Baunutzungsverordnung und der Festsetzungen in einem Bebauungsplan die Hilfe von einer bauvorlageberechtigten Person.
Grundsätzlich kann man von keiner Beeinträchtigung des Nachbarfriedens ausgehen, wenn von den benachbarten Grenzen 3m Abstand gehalten wird.
Wird das Wasserbecken mit einer 1m hohen Umwehrung ausgeführt, muss das Wasserbecken 3m Abstand von benachbarten Grenzen einhalten.
Auch bei der Errichtung/Aufstellung eines Pools sollte ich vorher prüfen, ob es einen Bebauungsplan gibt und falls ja, dieser Festsetzungen enthält, die meiner Planung entgegenstehen.

Manuel Hinz
2025-07-23 05:03:21
Anzahl der Antworten
: 8
In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig.
Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge.
Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land.
Meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern.
Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich.
In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen.
Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden.
Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen.
Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Auch bei Innenpools müssen einige Regeln beachtet werden.
Hier benötigen Sie auf jeden Fall eine Baugenehmigung von der örtlichen Behörde.
Sollten Sie jedoch bei einer genehmigungspflichtigen Swimmingpool-Größe ohne eine Bewilligung anfangen zu bauen, kann dies bei einer Kontrolle teuer zu stehen kommen.
Denn ohne Genehmigung können die Arbeiten unterbrochen und die Anlage sogar abgerissen werden.