Kann der Vermieter einen Whirlpool verbieten?

Jacqueline Geiger
2025-07-04 22:23:31
Anzahl der Antworten: 7
Der Vermieter kann das Aufstellen des Whirlpools verweigern, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass durch den Whirlpool Schäden – durch Wasser oder Gewicht – sowie zu hohe Lärmemissionen oder Vibrationen entstehen.
Trotzdem ist es ratsam, vorgängig mit dem Vermieter darüber zu sprechen und seine Einwilligung einzuholen.
Solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, steht dem Wunsch eines eigenen Whirlpools in der Regel auch als Mieter nichts im Wege.
Darum sollte als Mieter vorgängig überprüft werden, ob der geplante Standort für das gewünschte Modell geeignet ist.
Ist der Untergrund eben und vor allem tragfähig?
Beachten Sie unbedingt das Gewicht des gewünschten Whirlpools.
Wie laut wird der Whirlpool in der Praxis und passt er überhaupt auf Ihre Terrasse?
Wenn der Vermieter sich einverstanden erklärt, steht Ihrem Traum einer eigenen Wellnessoase als Mieter nichts mehr im Wege.

Bianca Gerber
2025-07-04 22:14:49
Anzahl der Antworten: 5
Sofern Hausordnung oder Mietvertrag keine anderen Regelungen vorsehen, darf der Vermieter den Pool im Garten nicht verbieten. Wichtig ist, dass die weitere Nutzung des Gartens nicht behindert wird und andere Mieter nicht gestört werden. Gerade bei kleinen, hohen Becken wie Whirlpools lastet sehr viel Gewicht auf geringer Fläche, was schlimmstenfalls zum Absturz des Balkons führen kann. Ist es nach den Regelungen der Hausordnung oder des Mietvertrags ausdrücklich untersagt, einen Pool aufzustellen, ist der Sprung ins kühle Nass leider nicht möglich. Mieter, die einen fest verbauten Pool in ihrem Garten installieren möchten, benötigen in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters. Falls ein Mieter einen Pool aufstellt, obwohl das laut Hausordnung verboten ist, hat der Vermieter das Recht, den Mieter abzumahnen.

Marc Schilling
2025-07-04 19:39:26
Anzahl der Antworten: 7
Der Vermieter hat das Recht die Installation eines Whirlpools zu verbieten, zum Beispiel wenn durch das Gewicht oder das Wasser Schäden entstehen können. Ebenso sind mögliche Vibrationen oder zu hohe Lärmemissionen ein Grund für das Verweigern eines Einverständnisses. Nehmen Sie mit dem Vermieter Kontakt auf, wenn Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt haben und holen Sie das Einverständnis ein.